Hoffmann

Besucherzähler Für Homepage
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Islam

Islam
2016

April 2016
Ayman Mazyek - Die historischen Realitäten verklärt
*
März 2016
Unsachliche Islamkritik treibt giftige Blüten
Was motiviert den islamischen Selbstmordattentäter?
*

19.04.2016
Aiman Mazyek
Die historischen Realitäten verklärt

Ich traue Aiman Mazyek durchaus zu, dass er den Koran und sämtliche Hadith-Schriften auswendig gelernt hat, aber daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, hat er offensichtlich nicht gelernt. Er möchte die mohammedanische Lehre vom Vorwurf, eine aggressive Eroberungsphilosophie zu sein, rundweg frei sprechen. Diesbezüglich wartet Mazyek mit politischen Argumenten auf, die man so nicht stehen lassen kann.
Tatsächlich ist der Islam genau so viel oder so wenig kämpferisch aggressiv wie das klerikal kanonisierte Christentum und die mosaisch-jüdische Religion.  
Mit der Antwort: „Sowohl als auch“ brachte die Islamwissenschaftlerin Frau Prof. Dr.Gudrun Krämer diese heikle und je nach politischer Interessenlage unterschiedlich beantwortete Frage auf den Punkt.
Die Geschichte hat uns gelehrt, dass der Islam sowohl blutige Eroberungsfeldzüge als auch friedliche, für ihre Zeit erstaunlich tolerante Gesellschaften hervorgebracht hat. Als Beispiele für das eine und das andere stehen sich beispielsweise das tolerante omajadische Spanien und der Madhi-Aufstand im Sudan gegenüber.
Mazyek versucht, nach Politikerart, die aggressive Komponente des Islam klein zu reden. Für unsere moderne Gesellschaft wäre es nützlicher, wenn die Geschichte ungeschönt, aber auch nicht verteufelt vermittelt würde. Aus der Geschichte kann man ja vor allem lernen, was tunlichst zu vermeiden wäre.
Wenn Aiman Mazyek zudem noch meint, die Nazikeule schwingen zu müssen, dann muss er sich vorhalten lassen, dass er von den tatsächlichen  Verhältnissen im III. Reich keine blasse Ahnung hat.
Die Regierung des III. Reiches war nämlich ebenso, wie die des vorangegangenen Kaiserreiches betont islamfreundlich. Dieser Umstand wird von Mazyek und ebenso auch von den Neonationalsozialisten als Folge geringer geschichtlicher Bildung übersehen.   
Ein „Rechter“ der sich der Islamhetze anschließt, hat bereits einen gar nicht so unwichtigen Programmpunkt nationalsozialistischer Realpolitik aufgegeben. Und ein Moslem, der den Nationalsozialisten Islamfeindlichkeit unterstellt, dokumentiert damit eine gewisse Bildungsferne.
Zur Allgemeinbildung gehört eben etwas mehr als das Auswendiglernen heiliger Schriften.

Karl-Heinz Hoffmann     19.04.2016


*******

März

27.03.2016

Unsachliche Islamkritik
treibt giftige Blüten

Polemische Angriffe auf die mohammedanische Lehre sind so alt wie der Islam selbst.
Doch erleben wir seit dem Erstarken des islamischen Gottesstaates in der Levante und nicht zuletzt auch, beflügelt durch die ungehemmte Zuwanderung islamischer Völkerschaften, hier in Europa verstärkt eine christlich motivierte Islamkritik, die jede Objektivität hinter sich gelassen hat.
Die Bildberichterstattung über die von IS(IS)-Kämpfern verübten grausamen Hinrichtungen gefesselter Gefangener haben ihr übriges getan. Die Islamkritik ist den Wissenschaftlern entglitten und zum Spielball politischer Agitation geworden.
Dabei werden die deutschen Koranübersetzungen nach Sentenzen durchkämmt, die sich scheinbar zur Verwendung in antiislamischen Kampfschriften eignen. Ich sage scheinbar, weil Übersetzungen auf Deutsch die im Koran verwendete arabische Sprache in vielen Fällen nur unvollkommen wiedergeben. Die ursprünglich, tatsächlich gemeinten Inhalte des Koran richtig zu verstehen ist selbst für den Araber unserer Zeit nicht leicht, denn die koranische Rezitation lässt sich nicht in jedem Einzelfall an der in unserer Zeit als  hocharabisch anerkannten arabischen Grammatik messen. Hinzu kommt, dass wir, bezogen auf die Richtigkeit der Bedeutung einzelner im Koran befindlicher Sätze, heute schon deshalb nicht mit absoluter Sicherheit urteilen können, weil es in der Frühzeit des Islam, bedingt durch die Vieldeutigkeit der damals noch unvollkommen entwickelten Sprache, mehrere Lesearten, das heißt Ausdeutungen der koranischen Sentenzen gab. Erst mit der vom dritten Khalifen Osman veranlassten Einheitsausgabe des Koran verschwanden die Abweichungen aus dem Gebrauch. Trotzdem sind noch immer verschiedene Ausdeutungsvarianten möglich.  
Auch der Umstand, dass der Koran in äußerster Wortknappheit, nur auf das Wesentliche beschränkt in Reimform vorliegt, bleibt für den Übersetzer eine ständige Herausforderung.
Die grundlegende Schwierigkeit der Koranübersetzungen fasst der Islamgelehrte Mohammed Ali as Sabuni vereinfacht mit folgenden Worten zusammen:
„Die Koranverse lassen mehrere Bedeutungen zu. Je nach Zusammenhang muss also die entsprechende Bedeutung herangezogen werden, welche dann übersetzt wird. Die verschiedenen Bedeutungen der Koranverse kann man aus den zahlreichen klassischen und modernen Korankommentaren ersehen.“ (Quelle:  Safwat at-Tafasir, Deutscher Informationsdienst über den Islam e.V., Karlsruhe, 2007)

Angesichts dieser Erläuterung wird ein weiteres Problem deutlich.
As Sabuni macht klar, dass wir es nicht mit wörtlichen Übersetzungen zu tun haben, sondern mit Bedeutungserläuterungen, die sich eher an älteren Koran-Interpretationen orientieren als am koranischen Originaltext. Was das im Einzelfall bedeuten kann, erschließt sich aus der von Max Henning (Verlag Ph. Reclam, Stuttgart, 1960) vorgenommenen Übersetzung der Verse 4 und 5 der 47. Sure vom Arabischen ins Deutsche. Hierbei hat Henning in einer Fußnote angemerkt, dass mindestens zwei vom Sinngehalt her deutlich unterschiedliche Ausdeutungen möglich sind. Je nachdem welcher der diversen Schulrichtungen man in der Ausdeutung folgen will.
Damit sind wir bei einem hochaktuellen Thema angelangt.
Die Frage der korrekten Erfassung des ursprünglich gemeinten Sinngehaltes des 4. und 5. Verses der 47. Sure hat im Zusammenhang mit der aktuellen Sicht der Europäer auf den Islam eine nicht zu unterschätzende Bedeutung erlangt, weil es die Frage aufwirft, ob das von den Streitkräften des IS(IS) praktizierte „Kopfabschneiden“ eine im Koran verankerte Vorschrift ist oder nicht.
Bedauerlicherweise hat Max Hennig mit einer äußerst zweifelhaften Übersetzung den deutschen antiislamistischen Agitatoren Wasser auf deren Mühlen gegossen.
Max Hennings Übersetzung des 4. Ajats der 47. Sure lautet:
„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; danach schnürt die Bande“
Die Formulierung: „dann herunter mit dem Haupt“  wird nun von den deutschen christlich oder politisch motivierten Islamkritikern als Beweis dafür gewertet, dass die Aufforderung, den Ungläubigen den  Kopf abzuschneiden als koranisches Gebot existiert.
Betrachtet man den letzten Satz des 4.Verses und diesen dazu noch im Zusammenhang mit dem nachfolgenden 5. Vers, so wird sofort klar, dass dem 4.Vers eine andere Bedeutung unterstellt werden muss, ganz einfach deshalb, weil es sinnlos ist, einem kopflosen Menschen „hernach die Bande (d.h. die Fesseln) zu schnüren.“
Die Übersetzung des nachfolgenden 5. Ajats lautet bei Henning:
„Und dann entweder Gnade hernach oder Loskauf, bis der Krieg seine Lasten nieder gelegt hat. (...)“

Dass es mit der Übersetzung des 4.Verses nicht seine Richtigkeit haben kann, ergibt sich erneut aus der offensichtlichen Sinnwidrigkeit. Man hat sich zu fragen, wie ein Mann ohne Kopf um Gnade bitten könnte? Mit dem Enthaupten wäre der Gnadenweg fruchtlos erschöpft gewesen.
Und weiter fragt man sich, wer eine verstümmelte Leiche hätte kaufen sollen?
Aus der von Max Henning angebotenen Übersetzung erkennen wir mühelos, dass er nicht analog der im Koran verwendeten Wörter übersetzt hat, sondern sich auf diverse haditische Koran-Interpretationen stützte. Nur so ist die mit Sicherheit fehlerhafte Übersetzung der Verse 4 und 5 der 47.Sure zu erklären.
Der Beweis dafür ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im koranischen Text die von ihm benutzten Wörter nicht enthalten sind.
In den Versen 4 und 5 finden sich weder das Wort für Gemetzel: arabisch: „madbach“ noch das Wort für Haupt/Kopf,
arabisch: „ras“

Um nun zu wissen, was mit den Versen 4 und 5 der 47. Sure tatsächlich gemeint ist, schlage ich vor, die im Tafsir Al-Qur‘an Al-Karim verwendete Übersetzung von Abu-r Rida‘ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul als bisher beste Koranübersetzung anzuerkennen. Diese lautet hinsichtlich der hier in Rede stehenden Verse:

„Wenn ihr (im Kampf) auf sie stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Lasst) dann hernach entweder Gnade walten, oder (fordert) Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) weg nimmt. Das ist so. (...)“

Etwas anderes gibt der koranische Originaltext nicht her.
Den demagogischen Antiislamisten ist ein hässlich verbogenes Argument aus der Hand genommen, aber wir haben dem Gebot der Fairness Rechnung getragen. Und darüber hinaus sind wir auch mit der richtigen Koranauslegung auf dem Weg der Versöhnung einen Schritt vorangekommen.

Ergänzende Anmerkung:
Zwar sind die im Koran enthaltenen Suren nicht, wie man vorschnell annehmen könnte chronologisch relevant geordnet, sondern nach der Länge ihrer Schriftbilder, es war aber der Islamwissenschaft möglich, die zeitliche Reihenfolge der Verkündigungen aus dem Kontext zu ermitteln.
So darf hinsichtlich der 47. Sure (Muhammed) als sicher gelten, dass hier nicht Christen gemeint sind, wenn von Ungläubigen die Rede ist, sondern die zu jener Zeit noch heidnischen Mekkaner.
Das zu dieser Sure relevante kriegerische Ereignis war die Schlacht bei Badr.
Wie sich aus der 5.Sure (Der Tisch),Vers 85 (82) ergibt, stand Mohammed den Christen, als „Buch-Gläubige“ grundsätzlich nicht unbedingt feindlich gegenüber: “
...und du wirst zweifellos  finden, dass den Gläubigen (muslimun) diejenigen welche sprechen “wir sind Nazarener“(Christen) am freundlichsten gegenüber stehen, solches, dieweil unter ihnen Priester und Mönche sind und weil sie nicht hoffärtig sind.“ (Diese Übersetzung von Max Henning -Vers 85-, in anderen Übersetzungen -Vers 82- unterscheidet sich inhaltlich nicht von der Übersetzung im bereits erwähnten Tafsir Al Koran.)

Karl-Heinz Hoffmann     27.03.2016


*******

13.03.2016
Was motiviert den islamischen Selbstmordattentäter?

Ebenso verwundert wie erschrocken reagiert der moderne Europäer auf das Phänomen des religiös motivierten Selbstmordattentäters.
Mit dem Erstarken der wahabbitisch-salafistischen Streitkräfte, vor allem im Irak und Syrien, aber auch in Afghanistan und anderen Ortes, kann das Wiederaufleben einer altorientalischen Variante des Kampfes um die politische Macht durch Selbstmordattentäter beobachtet werden.
In der Zeit der Kreuzzüge waren die ursprünglich aus einer in Syrien beheimateten von der Schia abgespaltenen islamischen Mystiker-Sekte hervorgegangenen Assassinen der Schrecken nicht nur christlicher Ritter, sondern auch sunnitischer Herrscher.
Den quantitativen Höhepunkt erreichte das vornehmlich von der Berg-Festung Alamut aus gesteuerte Prinzip des Einsatzes von Selbstmordattentätern zur Zeit der Herrschaft von Raschid ed Din, im Westen unter dem Namen „Der Alte vom Berge“ bekannt. Der islamisch motivierte Selbstmordattentäter ist also in der Levante, in Mesopotamien und Persien keine Neuerscheinung, sondern die Renaissance eines historischen Kampfmittels. Neu ist allerdings, dass es, nach einem Vorspiel in Israel inzwischen seinen Weg bis nach Mitteleuropa gefunden hat.     
Wir haben uns deshalb näher mit dem Phänomen des Selbstmordattentates zu befassen.
Dazu ist es notwendig, ein für den Selbstmordattentäter islamischer Prägung abstraktes Psychogramm zu erstellen.
Der islamische Selbstmordattentäter unterscheidet sich grundsätzlich vom areligiösen, nur politisch motivierten  Attentäter, ganz grundsätzlich insofern, als er bei der Aktion nicht etwa nur den Tod als unvermeidbares, aber kalkulierbares  Risiko billigend in Kauf nimmt, sondern vielmehr den Tod bewusst sucht.
Der islamische Selbstmordattentäter gibt sein Leben in der festen Überzeugung hin, damit Gott gedient zu haben und ganz selbstverständlich auch, um dafür mit dem sofortigen Eintritt in das Paradies belohnt zu werden. Er ist nicht nur von der realen Existenz Gottes, sondern auch felsenfest vom Vorhandensein eines Paradieses überzeugt, in dem er sich auf ewig sorgenfrei und in aller Herrlichkeit befinden wird.
Diese unantastbare kindliche Gläubigkeit ist die Voraussetzung zur Selbstaufopferung. Er glaubt, nach dem Eintritt ins Paradies das ewige Leben zu besitzen. Er will Gott dienen, indem er dessen vermeintliche Feinde tötet und sich selbst als Opfer darbietet. Von solchen Vorstellungen beseelt, steigert er sich in einen Zustand geistiger Verirrung hinein, der ihn schließlich zum Weihetod veranlasst.

Über diesen „Weihetod“ schrieb der Religionswissenschaftler Walter Schubart:

„Sie sehnen sich nach dem Tode, nicht aus Hass gegen das Leben, sondern aus Durst nach Unsterblichkeit. Sie suchen den Tod als Durchbruchstor, durch das sie zu höheren Lebensformen schreiten.“ (...)
„Der frei sterbende Myste hat den Blick auf das gerichtet, wonach er sich sehnt; auf die Gottheit.
 
Die mystische Todessehnsucht hat nicht melancholische, sondern eschatologische Färbung. Sie begehrt das Ende des Lebens um eines endlosen Lebens willen. Sie will durch Untergang des Leibes die Erlösung der Seele.“

(aus: Walter Schubart, Religion und Ethos, Beck’sche Verlagsbuchhandlung München, 1941)

Mit anderen Worten, der mystisch-islamische Selbstmörder ist nicht melancholisch, verzweifelt, lebensmüde. Sein Streben richtet sich auf die vorzeitige Herbeiführung der für ihn bestimmten Endzeit. Er hebt das Kismet auf, indem er seiner Vorbestimmung zuvorkommt.

Wir haben uns zu fragen, ob wir es uns als aufgeklärte Mitteleuropäer, längst unempfindlich für mystische Verzückungen geworden, zu einfach machen, wenn wir den islamischen Selbstmordattentäter ohne jede Einschränkung als hochkriminellen Unmenschen ansehen.
Ich sehe das Phänomen des religiös motivierten Massenmordes bei gleichzeitigem eigenem Opfertod des Attentäters doch etwas differenzierter. Dies deshalb, weil der junge Muslim, der sich mit den Feinden seiner Gesellschaft in die Luft sprengt, nicht in dem Bewusstsein handelt, etwa böse zu sein. In dem Irrglauben seines Umfeldes  unentrinnbar befangen, glaubt er für eine gute Sache, nämlich die Sache Gottes, mit seinem Leben das Beste gegeben zu haben, was er hat. Er stirbt in der Überzeugung, nicht etwa ein Verbrecher, sondern ein Märtyrer zu sein. Anders ausgedrückt, er handelt schrecklich, aber für ihn und die ihn umgebende Gesellschaft von der er geprägt wurde, war es das vermeintlich Gute.
Auch der japanische Kamikaze versuchte, bei gleichzeitiger Selbstopferung, so viele Feinde seines Landes wie möglich zu töten.   
Wenn wir einen Mörder beurteilen, wenn wir von der moralischen Verwerflichkeit seiner Tat reden, dann sollten wir die Frage, ob ihm das Schlechte der Tat bewusst war oder ob er glaubte, das Richtige zu tun, niemals vollends aus den Augen verlieren.  

Nochmal anders ausgedrückt: Wer schlecht handelt, muss nicht unbedingt ein verachtenswerter, schlechter Mensch sein.
Es ist die Tragik der Menschheitsgeschichte, dass immer wieder, zu allen Zeiten das Falsche für das Richtige gehalten wurde.
Auch in der Verurteilung dürfen wir uns nie sicher sein, alles wirklich richtig beurteilt zu haben.
Außer dem eigenen Standpunkt gibt es immer noch andere Sichtweisen.

Karl-Heinz Hoffmann  


*******


2012

19.04.2012

DIE GEISTER, DIE MAN RIEF, WIRD MAN NUN NICHT MEHR LOS

Man musste ja unbedingt jeden Asylsuchenden, gleichgültig woher und welcher Art, in der Bundesrepublik aufnehmen. Hauptsache wir haben wieder ein paar Konsumenten mehr im Lande.
Wer wirtschaftliches Wachstum will, der muss den Umsatz fördern und das geht eben nur über die Erhöhung der Verbraucherzahl. Also her mit den Kriegsflüchtlingen.  
Niemand an höherer Stelle macht sich Gedanken darüber, welches Gedankengut mit den Asylanten eingeschleppt wird.
Wir können darauf wetten, dass demnächst wieder eine in die Tausende gehende Zahl von „Kriegsflüchtlingen“ aus Syrien bei uns aufgenommen wird.
Was sind das für Leute?
Es sind nicht die hochherzigen Freiheitskämpfer für Demokratie und Menschenrechte. Es sind die von Saudi-Arabien angestachelten Kämpfer der Muslimbruderschaften, die nicht für die Menschenrechte, sondern für den salafistisch-sunnitischen Gottesstaat kämpfen.
Demnächst werden die syrischen Rebellen die Reihen der Salafisten in Deutschland personell verstärken.
Unser politisches Establishment muss sich sagen lassen: „Die Geister die es ruft, wird Deutschland nicht mehr los.“
Die Salafisten werden mit zunehmender Zahl langsam aber sicher zu einem Problem in der Bundesrepublik. Nicht der Islam, nur die islamische Variante Salafismus wirkt sich störend in der Gesellschaft aus.

Man erregt sich über die kostenlose Verteilung  von Koranexemplaren. Dabei wird ärgerlich angemerkt, dass die Korantexte unkommentiert geblieben sind. Man hätte es wohl gerne gesehen, wenn die Kernaussagen des Koran durch neudeutsch demokratische Marginalien kritisiert worden wären.
Etwa so, wie man eine Hitlerbiographie nur veröffentlichen kann, wenn man sie mit Schmähungen anreichert.
Man sollte froh sein, dass der Koran unkommentiert verteilt wird, denn das meiste von dem, was uns an den Aussagen der Salafisten stört, steht nicht im Koran, sondern ist Bestandteil der postkoranischen Literatur (Hadit).  Es geht ihnen um das in den orientalischen Völkern von alters her gepflegte Brauchtum, das aber nicht durchweg mit dem Inhalt des Koran begründet werden kann.  
Es kann dem christlichen deutschen Bürger nicht schaden, wenn er im Koran liest.
Katastrophal wäre es für die kirchlichen Interessen, wenn die mohammedanischen Eiferer zu allen Koransuren den jeweils entsprechenden biblischen Text des Alten Testaments mitgeliefert hätten, denn dann würde deutlich, mit welcher Brutalität uns die Bibel gegenübertritt.
So ist zum Beispiel im Koran vom „Steinigen“, als Strafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr keine Rede. Wohl aber in der Bibel:
Ist es aber Wahrheit, dass das Mädchen nicht mehr Jungfrau war, so soll man sie heraus vor die Tür seines Vaters führen und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen.
Buch Mose, Kapitel 23, Vers 20 und 21

Wenn irgendwo auf der Welt Mohammedaner eine Frau steinigen, was vorkommen soll, so können sie sich dabei nicht auf den Koran berufen, sondern nur auf die Scharia, und diese Sammlung von Rechtsvorschriften ist erstens postkoranisch und zweitens stark von alttestamentarisch christlichen Verhaltensnormen bestimmt.
Genaugenommen ist das Steinigen sogar unvereinbar mit dem Koran, weil dort unmissverständlich beschrieben wird, wie mit einer Frau verfahren werden soll, wenn sie sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat:
Und wer von euren Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein, bis der Tod ihnen naht, oder Allah ihnen einen anderen Weg gibt. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe Allah ist vergebend und barmherzig.
Koran, Vierte Sure,  Die Weiber, Vers 19 und 20

Also im schlimmsten Fall lebenslänglich im Hause verwahrt, im günstigsten Fall begnadigt und barmherzig wieder aufgenommen.
Von Vergebung und Barmherzigkeit findet sich im Zusammenhang mit Ehebruch, im Gegensatz zum Koran, in der Bibel kein Wort.  
Gegen die Verteilung von Koranexemplaren ist rechtlich gesehen nichts zu sagen, auch wenn es die Vertreter der Kirchen auf die Palme bringt.
Aber die Salafisten müssen sich sagen lassen, dass ihre auf die „Bekehrung“ christlicher Gemeinden abzielende, missionarische Werbetätigkeit nicht im Sinne der mohammedanischen Lehre ist. Ja, bei genauer Betrachtung sogar dem Willen Allahs zuwiderläuft und deshalb für einen frommen Muslim als unzulässig erkannt werden sollte.
Unzulässig deshalb, weil es im Koran heißt:
Wenn es Allah gewollt hätte, so hätte er euch zu einer einzigen Gemeinde gemacht, jedoch er führt irre wen er will und er leitet recht wen er will.
Koran, Sechzehnte Sure,  Die Bienen, Vers 95

Das bedeutet, die Tatsache, dass christliche Gemeinden neben den islamischen Gemeinden existieren ist gottgewollt.
Soll sich ein frommer Muslim über den Willen seines Gottes erheben?
Es ist nun Sache der Salafisten, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.
Die Bundesregierung sollte darüber nachdenken, welche Probleme dem deutschen Volk, aber auch den Sicherheitsorganen aus der ungehemmten Einwanderung salafistischer Glaubenskrieger erwachsen.
Bei alledem ist besonders fatal, dass unsere mohammedanischen, aber gleichzeitig mehrheitlich kemalistisch, modern denkenden Türken von der Bevölkerung unbedacht mit den Salafisten in einen Topf geworfen werden.
Das haben sie nicht verdient.
Von unseren staatstragenden Politikern kann man nicht erwarten, dass sie etwas Vernünftiges zuwege bringen. Es sind eben nur Zauberlehrlinge und keine Meister.

©Karl-Heinz Hoffmann                                          
19.04.2012


*******


ANGRIFF AUS DER WÜSTE

Große Mengen von Koranen
werden an das Volk verschenkt.
Wer‘s bezahlt, können wir ahnen.
Sicher ist es König Saud,
der an Machtausweitung denkt,
und dabei nach Westen schaut.


©Karl-Heinz Hoffmann                                          

19.04.2012

*******

2011


DER ANTI-ISLAMISCHE DREIBUND

Der Anti-Islamismus ist in Deutschland eine Neuerscheinung. Er hat fest Fuß gefasst und den traditionellen Antisemitismus abgelöst.
Bis zur Mitte der siebziger Jahre waren kaum bemerkenswerte anti-islamische Bestrebungen erkennbar.
Ausländerzuzug war in Deutschland nie besonders populär, aber er wurde ohne besondere Aufregung mehrheitlich hingenommen.
Die Zahl der zumeist aus der Türkei zugewanderten Fremden war vergleichsweise gering. Der Lebensstil der anatolischen Familien war in der Regel bescheiden und unauffällig. Arbeitsplatzmangel war damals unvorstellbar. Unsere Türken boten keine Reibungsflächen, der innervölkische Frieden war nicht in Frage gestellt.
Das hat sich geändert.
Die unverantwortliche, wachstumsorientierte Einwanderungspolitik der Bundesregierung hat eine äußerst unangenehme und nicht minder gefährliche Situation geschaffen. Ich nenne die expansive Einwanderungspolitik unverantwortlich, weil sie nur auf wirtschaftliche Nahziele gerichtet ist, und die längerfristige gesellschaftliche Entwicklung unbeachtet lässt.
Eine Wirtschaftsform, die nur effektiv sein kann, wenn dauernd, ohne eine Zielbegrenzung Wachstum erzeugt wird, kann dann nicht bestehen, wenn die Zahl der Verbraucher stagniert. Daraus ergibt sich der Zwang, das Staatsvolk in wirtschaftlich benötigtem Umfang mitwachsen zu lassen. Erhöht sich die Zahl der Verbraucher, erhöht sich ganz selbstverständlich der Warenumsatz und somit erhöht sich auch der Profit.
Mit anderen Worten, die Profitgier der Wirtschaftsmagnaten ist letztendlich für die, jedes erträgliche Maß übersteigende Zuwanderungspolitik verantwortlich.
Damit ist die schier haltlose Einwanderungspolitik erklärbar.
Der mit jeder weiteren Zuwanderungswelle lawinenartig anschwellende Unmut der Bevölkerung ist grundsätzlich durchaus verständlich. Die allzu starke Überfremdung weckt ganz natürliche, evolutionsbedingte Ängste.
Wer wollte Ihnen das zum Vorwurf machen?   
Damit ist aber der, inzwischen zum kollektiven Bewusstsein gewordene politische Anti-islamismus noch nicht erklärt. Dieser gefährliche ideologisch-politische Irrweg hat mächtige Sponsoren, die es verstanden haben, die natürlichen Ängste der Bevölkerung zu kanalisieren um sie ihren Zwecken dienstbar zu machen.
Drei  profitorientierte Mächte dürfen als Betreiber der Anti-Islamkampagne gelten. In diesem unheimlichen „Dreibund“ wäre an erster Stelle der Interessenverband der vornehmlich in den USA ansässigen Ölmultis zu nennen.
Die amerikanische unersättliche Gier nach Erdöl muss zwangsläufig, jetzt und in der Zukunft noch verstärkt, Kriege gegen Staaten, die über große Ölvorkommen verfügen, führen, und die meisten sind islamisch geprägt.
Will man Raubkriege führen, so muss man sich zuvor der Zustimmung der Bevölkerung, deren Jugend man im Krieg einsetzen möchte, versichern. Völker folgen ihren Regierungen nur dann in den Krieg, wenn sie zuvor entsprechend motiviert werden. Diese Aufgabe hat die Kriegspropaganda zu erfüllen. So wie zu allen Zeiten, vor jedem Kriegsausbruch, arbeitet auch jetzt die Propaganda perfekt. Man darf davon ausgehen, dass unvorstellbare Summen in den Propagandaapparat fließen, um die notwendige anti-islamische Stimmung weiter anschwellen zu lassen.
Die zweite Macht im Dreibund ist der Staat Israel. Die anti-islamische Stimmung in Europa und ganz besonders in Deutschland ist der israelischen Politik von großem Nutzen. Proteste gegen regelmäßig an Palästinensern begangene Kriegsverbrechen können flach gehalten werden. Der Anti-Islamismus stärkt die israelische Position im internationalen Zusammenspiel. Jeder national gesinnte Deutsche sollte erkennen, wessen Interessen er mit anti-islamischen Parolen befördert.
Die dritte Macht im Bund ist die katholische Kirche. Jahrhunderte lang hat sie die europäischen Juden, ebenso wie die Ketzer, erbarmungslos verfolgt. Nun endlich haben zwei erbitterte Feinde ein über den  Waffenstillstand hinausgehendes Zweckbündnis geschlossen. Die gemeinsam propagierte, geballte Kraft der wie eh und je meisterhaft inszenierten Verteufelungskampagne trifft die in Europa lebenden Mitmenschen mohammedanischen Glaubens mit voller Wucht.
Dabei geht es für die Kirche nicht nur um Glaubensfragen, sondern ganz einfach um Geld. Nur der konfessionell organisierte Christ zahlt Kirchensteuer. So ist der Islam für die christliche Kirche eine ernstzunehmende Konkurrenz. Die gemeinschaftskapitalistische Organisation Kirche, verliert in dem Maße, wie die Glaubensgemeinschaft der Moslem wächst, auch an politischem Einfluss im Lande.

Die Interessen des „Dreibunds“ sind leicht erkennbar, trotzdem scheint die Deutsche Rechte nicht zu bemerken, wessen Interessen sie mit der Verbreitung anti-islamischer Hetzparolen befördert. Dabei entbehrt die Sache nicht einer gewissen tragischen Komik. Tragisch-komisch deshalb, weil der deutsche Rechtsextremist dafür, dass er unbewusst die Dreckarbeit für den „Dreibund“ erledigt, oft genug noch in den Fängen der Strafverfolgungsbehörden landet.

Karl-Heinz Hoffmann
30.06.2011



*******

25.Mai 2011
EIN ISLAM-FORUM SCHEITERT AN SICH SELBST

Das mohammedanische Forum  
www.islam-foren.de  hat die Selbstauflösung beschlossen.

Obwohl ich grundsätzlich dem Islam aufgeschlossen und als konfessionell Ungebundener gewissermaßen neutral, objektiv gegenüber stehe, bedauere ich die Selbstauflösung des hier relevanten Islam-Forums nicht, denn es handelt sich um ein, auch aus mohammedanischer Sicht, wahrhaft reaktionäres Subjekt der Meinungsbildung.
Die religiösen Thesen sind nicht eindeutig auf den Koran gestützt. Die Forum-Betreiber sind weniger Fundamentalisten, als vielmehr eindeutig Hadithisten.
Ihre absurden Vorstellungen von den ihrer Meinung nach idealen zwischenmenschlichen Beziehungen der Geschlechter beruhen nicht auf der reinen Lehre Mohammads, sondern orientieren sich an der „Koranauslegung“ diverser Theologen der Vergangenheit und der Gegenwart.
Konkret wird die Schließung des Islam-Forums mit einer Fatawa  (Rechtsgutachten) des islamischen Gelehrten Sheikh Muhammad Al Munajid begründet.
Es nimm nicht Wunder, dass der Ruf zur kompromisslosen Geschlechtertrennung  aus Saudi Arabien kommt. Der Koran verlangt zwar ebenso wie das Kirchenrecht die Unterordnung der Frau, auch ist unbestreitbar ein durchaus in Grenzen gehaltenes Verhüllungsgebot im Koran enthalten, aber von einer totalen Isolierung der Frauen ist nirgendwo die Rede. Das Problem der Anpassung des Islam an die modernen Lebensbedingungen ergibt sich nicht aus den Koransuren, sondern aus den, massiv von subjektiven Empfindungen geprägten Fehlinterpretationen  postkoranischer Theologen. Wobei der eine Theologe auf den Überlegungen des anderen aufbaut. Wie sich bei genauer Untersuchung ergibt, handelt es sich bei den unzulässig eng aufgefassten Moralbegriffen der Salafisten und der saudischen Wahhabiten  nicht um das Ideengut Mohammeds, sondern um die Verteidigung älterer vorislamischer, altorientalischer Traditionen. Lange vor Mohammed waren Harems für ägyptische und mesopotamische Herrscher eine Selbstverständlichkeit. Dort knüpft die nach dem Tode Mohammeds lawinenartig angewachsene islamische Gesellschaft an und lässt die älteren vorkoranischen Sitten und Gebräuche über das ständig in Bewegung befindliche Hadith als erweitertes Islamverständnis in das kollektive Bewusstsein der „Umma“ einfließen.
Der einfache Gläubige ist kaum in der Lage, diese Zusammenhänge zu erkennen, so nimmt er keine Trennung von Koran und Hadith vor. Für ihn erscheinen die Aussagen der islamischen Theologen gleichrangig mit dem als „Gottes-Offenbarung“ kodifizierten Text des Korans, ebenso, wie dem einfachen  Katholiken die Aussagen des Dorfpfarrers wie Gottes Wort erscheinen.

Die Forderung nach absoluter Geschlechtertrennung ist nicht mit den auf Mohammed zurückgehenden und auf Anweisung des Kalifen Othman als Urtext im Koran zusammengefassten Texten begründbar. Auch lassen sich keine Anzeichen dafür finden, dass Mohammed der Totalabsonderung der Frauen das Wort geredet hätte. Ermahnungen zur grundsätzlichen Tugendhaftigkeit und Keuschheit widersprechen dem nicht.
    
Das Umfeld Mohammeds war nomadisch geprägt und somit zur totalen Absonderung der Frauen völlig ungeeignet. Die arabischen Stämme waren Großsippenverbände, die unter extremen Bedingungen lebten und deshalb mehr auf Zusammenwirken, als auf Trennung bedacht sein mussten. In der Tat finden wir heute diese unzweckmäßige Absonderung, allerdings nur in der auf die Verhüllung reduzierten Form, bei vielen nomadisierenden Sippenverbänden, aber das kann für die Zeit und das Umfeld Mohammeds nicht unterstellt werden. Ich selbst habe mich längere Zeit mit den Lebensabläufen der zwischen Pakistan und Afghanistan hin und her ziehenden Stämmen der Chanawadush befasst und das freie, natürliche Zusammenwirken von Männern und den stets unverschleierten Frauen beobachten können. Auch in den kurdischen Nomadenstämmen war die Verschleierung nicht üblich. So hat man sich die Lebensbedingungen Mohammeds vorzustellen. Diese Annahme lässt sich durch zahlreiche Fundstellen im Koran begründen, während sich die extreme Absonderung der Frauen mit Korantexten nicht belegen lässt.
Lesen Sie dazu auch meinen Aufsatz: „Der Kopftuchstreit“ unter Menüpunkt „Eigene Schriften“. Abschließend bleibt festzustellen, dass sich sowohl auf dem deutsch-nationalen ultra-rechten Rand, als auch auf dem sich kämpferisch gebärdenden ultra-islamischen Rand der Umma, in Form von hadithistisch untermauerten, Djihad propagierenden Gruppierungen zwei unzugängliche Gruppen, jedes Argument zum friedlichen Ausgleich ablehnend, unversöhnlich gegenüberstehen. Gewinnen diese in der Zukunft weiter an Boden, wird das Endergebnis furchtbar sein. Wenn ich in einer salafistischen Gesellschaftsordnung leben sollte, dann könnte ich mich genauso gut gleich dem kanonischen Recht der katholischen Kirche unterwerfen.
Für uns als Europäer ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Bestrebungen des friedlichen Islam zu tolerieren, wenn nicht zu fördern. Die katholisch geprägte deutsche Rechte wird davon nichts wissen wollen, weil sie, ganz im Glauben des Mittelalters befangen, glaubt, die Konkurrenz zur „alleinseligmachenden“ Kirche vernichten zu müssen. Glücklicherweise scheint das „Heidentum“ im ultra-rechten Lager an Boden zu gewinnen. Die Asatru-Religion erhebt keinen Anspruch auf Alleingültigkeit und Alleinherrschaft. Deshalb könnte, nach meiner vorsichtigen Einschätzung, mit den sogenannten „Heiden“, möglicherweise eher ein Ausgleich mit dem Ergebnis einer toleranten, tragfähigen, gegenseitigen Duldung und Anerkennung in friedlicher Atmosphäre zustande kommen. Schon allein deshalb, weil der Asatru-Gläubige an der Begrenzung des katholischen Einflusses interessiert sein muss, denn es ist keine Frage, dass der Asatru-Glaube, sofern er sich zu einer Massenbewegung entwickelt, von der katholischen Kirche genauso unerbittlich abgelehnt würde wie der Islam.        
Vor einem wissenschaftlich ergründeten koran-orientierten Islam braucht sich niemand zu fürchten, weil sich im Koran eine entscheidende, die islamische Missionierung geradezu untersagende Textstelle findet: „Wenn Gott nicht gewollt hätte, dass es andersgläubige Gemeinden gibt, dann gäbe es sie nicht.“
Danach hätte sich der wahrhaft fundamentalistische, das heißt streng Koran gebundene Moslem zu richten. Eine Islamisierung dieser Art hätte niemand außer der katholischen Kirche zu fürchten. Die Kirche nur deshalb, weil sie ihre Alleinherrschaft über die europäischen Völker verlieren würde. Wer die abscheuliche Geschichte der Kirche kennt, wird aufatmen, wenn ihre immer noch sehr wirksame politische Macht gebrochen wird.       

Karl Heinz Hoffmann



*******

2010


10.12.2010
SCHARIA

Zeitgemäße Anwendung im Sinne des Koran ?


Viel ist in letzter Zeit über das islamische Rechtssystem, die Scharia geredet worden. Die Bürger werden mit der Parole aufgeschreckt, die „Islamisten“ wollen bei uns in Deutschland einen islamischen Staat errichten und das würde dann die Einführung der Scharia zwangsläufig machen.
Da wird von antiislamischen Kreisen die Angst vor harter Körperstrafe bis hin zur Todesstrafe geschürt. Besonders der Tod durch steinigen wird immer wieder als Beweis für die angebliche islamische Grausamkeit ins Feld geführt. Und immer wieder hören wir, dass hier und da irgendwo in einem afghanischen oder pakistanischen Bergdorf angeblich die Untreue einer Frau mit dem Tod durch steinigen bestraft wurde.
Die Steinigung als Strafe erscheint dem Mitteleuropäer als inakzeptable, grausame, absolut unchristliche Maßnahme. Aber so unchristlich ist das Steinigen in Wirklichkeit nicht. Bestrafung durch Steinigung bis zum Tod ist leider ebenso jüdisch wie christlich, zumindest christlich im Rahmen des kanonischen Rechts. Der Gott der Christen wie der Juden und auch der Moslemin ist der Gott Abrahams, dessen Gebote durch Moses den Menschen überbracht wurden. Das Alte Testament ist der Ausgangspunkt für alle drei Religionen. Die mosaisch-jüdische entspricht dem Urtext und die christlich-klerikal kanonisierte Lehre ist von marginalen Abweichungen durch Übertragungsfehler abgesehen, inhaltlich  identisch mit dem hebräischen Original.
Die mohammedanische Lehre entstand  in Kenntnis der abrahamitischen Vorreligionen, die christliche Trinitätsauffassung verneinend, eher dem Judentum zugewandt, durch die Offenbarungen des Propheten Mohammed in frei gestaltete, modernerer Neufassung.
Eine Lehre, die immerhin aus dem siebten Jahrhundert stammt, kann natürlich im Vergleich mit der Neuzeit nicht als modern bezeichnet werden, aber das wäre auch nicht fair. Wahrhaft modern ist aber der zur Zeit des Kalifen Uthman in seiner heute gültigen Textgestaltung auf uns überkommene Koran im Vergleich, sowohl mit dem festgeschriebenen Inhalt der jüdischen Thora, als auch mit den christlich römisch- byzantinischen Gesetzen und Lebensregeln um die Mitte des siebten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung.
Die im Koran verankerten Vorschriften zur finanziellen Absicherung der Ehefrauen für den Fall der Scheidung, ja die Möglichkeit der Ehescheidung überhaupt waren der damaligen Zeit weit vorausgegriffene, den christlichen Regelungen überlegene Neuerungen.   
Die Strafmethoden waren im frühen Mittelalter überall grausam, aber gerade das Steinigen zum Tode als Strafe für eheliche Untreue findet sich im Koran nicht.
Die im Koran vorgesehene Strafe  für „Hurerei“ mutet vergleichsweise milde an. Vers 19 und Vers 20 der 4. Sure mit dem Titel „Die Weiber“ gibt Aufschluss:
Und wer von euern Weibern eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zum Zeugen wider sie, und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt.
Damit ist klar, nach dem koranischen Gebot wird die Ehebrecherin oder diejenige, welche außerehelichen Geschlechtsverkehr zulässt, mit lebenslangem Einschluss bestraft. Aber da ist auch wieder die im Koran allgegenwärtige Gnade Allahs. Wenn Gott der Verurteilten einen Weg gibt, wenn sie bereut und um Gnade bittet, dann kann sie begnadigt werden. Der Gnadenweg wird aus dem anschließenden 20.Vers der gleichen Sure eindeutig vorgezeichnet:
Und diejenigen, die es von euch begehen, (die Päderasten) strafet sie beide. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe Allah ist vergebend und barmherzig.
Reue und Besserung ist nach koranischer Lehre stets ein Weg, um Vergebung und Strafbefreiung zu erlangen.

Der alttestamentarische Teil der Bibel ist weniger gnädig.
Als Aufforderung zum Steinigen finden sich in der Bibel zahlreiche Fundstellen.
So zum Beispiel für das Vergehen, fremde Götter angebetet zu haben, im 5. Buch Mose, Kapitel 17, Vers 4 und 5: Und wird dir angesagt und hörest es, so sollst du wohl danach fragen und wenn du findest dass es gewiss wahr ist, dass solcher Greul in Israel geschehen ist, so sollst du denselben Mann oder dasselbe Weib ausführen die solches Übel getan haben zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen.

5. Buch Mose, Kapitel 21, Vers 21: ...und ist er ein Schlemmer und Trunkenbold, so sollen ihn steinigen alle Leute derselbigen Stadt dass er sterbe.
5. Buch Mose Kapitel 22 Vers 21: Ist es aber die Wahrheit dass die Dirne nicht Jungfrau gefunden, so soll man sie heraus vor die Türe ihres Vaters Haus führen und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen....
5. Buch Mose. Kapitel 22 Vers 23 u.24 : Wenn eine Dirne jemand vertraut ist (verlobt) und ein Mann kriegt sie in der Stadt und ergreifet sie und schläft bei ihr, so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt-Tor hinausführen und sollt sie beide steinigen das sie sterben. Die Dirne darum dass sie nicht geschrien hat, weil sie in der Stadt war. Den Mann darum dass er seines Nächsten Weib geschändet hat.
Vers 25: wenn aber jemand eine vertraute Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann alleine sterben.
Die Bibel gibt uns mit den angeführten Fundstellen Einblick in das Rechtsdenken der Israeliten und ebenso in das Rechtsverständnis der Christen. Außerehelicher oder ehebrecherischer Geschlechtsverkehr wurde gnadenlos mit steinigen zum Tode bestraft. Dabei wird auch die vergewaltigte Frau nicht verschont, wenn die Tat in der Stadt geschah. Sie hätte ja schreien können. Wurde die Frau außerhalb der Siedlung auf freiem Felde überfallen und vergewaltigt, dann kann sie verschont bleiben. Im Gegensatz zur koranischen Aussage zum gleichen Thema ist im christlichen Strafvollzug die Vergebung und Gnade nicht vorgesehen. Während die Strafvorschriften im Koran stets sinngemäß  mit der Formel enden: „…wenn sie aber ablassen von ihrem Tun....“  wenn sie bereuen, verschone sie, „…denn siehe Allah ist barmherzig und verzeihend“.
Der Koran ist zum einen ein Monolog über die Vergangenheit und weist diesbezüglich eindeutige Bezüge zum Judentum und Christentum auf, zum Anderen greift er universelle Belange des täglichen Lebens auf. Insoweit stellt er für den gläubigen Muslim die vom Propheten Mohammed verbal geformte Offenbarung dar.
Aber diese Offenbarung kann nur „Grundgesetz“ sein. Sie bedarf der Kommentierung. Alles was mohammedanische Theologen, Schriftgelehrte und Rechtsgelehrte zum Islam ausgesagt und dokumentiert haben, fällt unter den Sammelbegriff „Hadit“. Dazu gehört auch die „Scharia“. Sie bezeichnet das unter den islamischen Völkern gebräuchliche Rechtssystem. Sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht. Die Rechtsnormen der Scharia sind nicht immer Koran konform, was sie eigentlich sein sollten, denn der Koran ist quasi das Grundgesetz, dem kein anderes Gesetz zuwiderlaufen darf. So ist es bedenklich, wenn für Ehebruch der Tod durch Steinigen als Strafe gefordert wird. Und zwar deshalb, weil im Koran die für dieses Fehlverhalten vorgesehene Strafe genau beschrieben wird. Nämlich einsperren in die Häuser. Im besonderen Falle, bis die treulose Frau vom Tode erlöst wird, oder aber bis sie auf dem Gnadenwege erlöst wird.
Das Rechtssystem der Scharia trat nicht etwa zu Lebzeiten Mohammeds oder unmittelbar danach in Kraft, sondern erst unter dem Kalifen Uthman, nachdem sich der Islam nach Norden in die syrisch byzantinischen Gebiete ausgebreitet hatte. So nimmt es nicht wunder, dass ein beachtlicher Teil der Scharia dem römisch-byzantinisch-christlichem Recht entstammt. Die Scharia versucht den Koran zu interpretieren, was aber nicht immer logisch schlüssig gelingt. Dabei spielen auch regionale Traditionen eine Rolle, denn natürlich versuchten Theologen und Moralisten ihre ortsspezifischen Sitten und Gebräuche, wenn nötig in modifizierter Form in die Scharia einfließen zu lassen. Und natürlich entwickelte sich das Rechtsystem der Scharia im Laufe der Zeit weiter, etwa vergleichbar mit dem uns geläufigen, durch gängige Rechtspraxis entstandenen Begriff der „herrschenden Rechtsmeinung“, die dann mit der Zeit kodifiziert zur zwingenden Rechtsnorm wurde.   
Während der als göttliche Offenbarung betrachtete Korantext als sakrosankt gilt, kann dies für postkoranische Lehrsätze nicht so ohne weiteres gelten. Auch aus der Sicht strenggläubiger Muslemin müssen beispielsweise die Inhalte der Scharia grundsätzlich als revidierbar angesehen werden. Nicht revidierbar sind sie in jenen Bereichen, die eindeutig und vollkommen deckungsgleich mit der koranischen Aussage sind. Es ist für das Rechtswesen eines islamischen Staates mit theokratischer Verfassung ein gewisses Problem bei schweren Verfehlungen, in jedem Einzelfall mit den kodifizierten Maßstäben der Scharia urteilen zu müssen, weil die harten Körperstrafen und die Todesstrafe generell dem Rechtsdenken der westlichen Welt mit der man in enger Verbindung steht und bleiben will, zuwiderlaufen.
Dabei wäre das Problem einfach zu lösen. Und die Lösung wird dem Koran entnommen.
Man könnte regelmäßig formal das Strafmaß analog den Vorgaben der Scharia in aller Härte festlegen und dann mit ebensolcher Regelmäßigkeit den im Koran vorgezeichneten Gnadenweg eröffnen. Man könnte den Verurteilten in gewissem Umfang ein Recht auf Strafmilderung einräumen. Vergleichbar mit der im deutschen Strafvollzug üblichen, sogenannten Zwei-Drittel-Regelung für Ersttäter. Die formalrechtlich verhängte, grausame Körperstrafe und die Todesstrafe könnten zur Geld- oder Haftstrafe werden, deren Maß und Haftbedingungen dem Ermessen der Richter obliegen würde.  
Das wäre sicher im Sinne des Propheten, der nicht müde wurde, die verzeihende Güte und Barmherzigkeit Allahs zu erwähnen. Denn siehe Allah ist gütig und verzeihend.    


Karl Heinz Hoffmann      

Ermreuth

*******


DIE KOPFTUCHDEBATTE

Es ist erstaunlich wie sich die Leute über das Tragen von Kopftüchern aufregen können.
Aber nicht nur die einfach strukturierten Spießbürger ereifern sich. Auch Personen, die als Intelektuelle gelten wollen, scheinen mit der harmlosen Kopfbedeckung muselmanischer Frauen nicht klar zu kommen.
So redete die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer in der Maischberger Sendung zum Thema Kopftuch sehr viel, gab sich mit pathetischem Vortrag sachkundig, zeigte aber, dass sie vom Islam nichts versteht. So meinte sie, was Mohammed vor 600 Jahren in den Koran geschrieben habe, könne doch heute nicht mehr verbindlich sein.
Mohammed ist schon seit Mitte des siebten Jahrhunderts tot, da würde mehr an Jahren zusammen kommen, wenn man nachrechnen würde, aber das Nachrechnen lohnt sich gar nicht, denn Mohammed hat den Koran nicht geschrieben. Er hat, der Überlieferung zufolge, man muss das so sagen, seine Offenbarungen nur mündlich vorgetragen. Aufgeschrieben wurde erst viel später, von wem weiß man nicht so genau.
Die Perser behaupten: ‚Mohammed michund wa Ali minewescht‘. Mohammed rezitierte und (sein Gefährte) Ali pflegte aufzuschreiben.
Aber unabhängig von der mangelnden Sachkunde im Hinblick auf islamische Belange, warum regt die Frau sich so auf. Von ihr wird niemand verlangen, dass sie ein Kopftuch tragen soll, noch nicht einmal dann wenn sie muslima wäre. Im 59. aja der 25. Koran-Sure heißt es sinngemäß: „Matronen, die nicht mehr auf Heirat hoffen dürfen, begehen keine Sünde, wenn sie die Kleider ablegen. Doch ist es besser für sie wenn sie sich verhüllen.“
Ihren Geschlechtsgenossinnen sollte Alice Schwarzer nicht auf Schritt und Tritt vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben.
Wie wäre es denn mit ein bisschen mehr Freiheit zur Selbstbestimmung?

Karl Heinz Hoffmann

Oktober 2010  

*******

08.02.2010

DER KOPFTUCHSTREIT

Die in unserem Land entbrannte Debatte darüber, ob den mit uns lebenden muselmanischen Frauen erlaubt sein soll, in der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen oder nicht, ist eine schier unbeschreibliche Peinlichkeit. In unserem Land ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit grundrechtlich garantiert. Wenigstens auf dem Papier. Die Praxis freilich sieht anders aus. Was man als unpolitisch erkennt, wird toleriert. Niemand nimmt daran Anstoß wenn ein Punker glaubt, zur Entfaltung seiner Persönlichkeit seine Haare grün färben zu müssen, und wenn junge Leute von oben bis unten tätowiert sind und sich Gesicht und Körper verdrahten und verplomben. Das nötigt dem deutschen Spießbürger bestenfalls ein stummes Kopfschütteln ab, lautstark protestieren wird er nicht.
Anders beim Kopftuch der Muslima. Dagegen läuft man Sturm. Man hält es fälschlicherweise für ein politisches Symbol. Beim Streit um das Kopftuch demonstriert der deutsche Kleingeist eine offenbar stark ausgeprägte Variante der Intoleranz, die innerhalb des kollektiven Bewusstseins der deutschen Bevölkerung ihren festen Platz hat. Hinsichtlich der unduldsamen Engstirnigkeit will man den Schweizern, die den Rest der vernünftig Gebliebenen mit ihren Protest gegen die Minarette der islamischen Gotteshäuser schockieren, auf keinen Fall nachstehen.
Konkret zur Sache haben wir, wenn wir gerecht sein wollen, bei der Frage, ob wir ablehnen oder zustimmen sollen, neben anderen Aspekten auch Veranlassung zu überprüfen, ob die gottesfürchtige Muslima mit der Verhüllung einer unbedingt einzuhaltenden islamischen Vorschrift folgt, der sie sich aufgrund ihres Glaubens nicht entziehen kann, oder ob sie etwa einem nicht koranverbürgten, nur traditionell begründeten Zwang folgt.
Als Befürworter einer freiheitlichen Grundordnung haben wir jedem einzelnen Bürger und auch den unter uns weilenden nicht eingebürgerten Mitmenschen die Wahl der von ihnen bevorzugten Bekleidungsart zu überlassen ohne uns deswegen zu alterieren. Und diese persönliche Freiheit sollte nicht nur auf der öffentlichen Straße, sondern auch in den Schulen gelten, und auch dann, wenn die islamisch gekleidete Frau ein Lehramt inne hat.
Von den bereits erwähnten Freiheitsrechten völlig abgesehen, stellt sich jedem gerecht und billig denkenden Menschen auch die Frage, wieso die katholische Nonne ein Lehramt ausüben darf, ohne sich ihrer, kaum ernsthaft bestreitbaren religionsbestimmten Verhüllung zu entledigen. Bei der Untersuchung dieser Frage wird die unfaire und zugleich rechtswidrige Art der Ungleichbehandlung offenkundig. Sämtliche bisher zur Rechtfertigung des Tragens der Nonnentracht katholischer Pädagoginnen vorgebrachten Argumente sind mühelos sofort als unglaubwürdig und rechtsuntauglich erkennbar. Bei alledem kommt die Sentenz zum Tragen: „Quod licet jovis, non licet bovis.“ Die Nonne darf, die Muslíma soll nicht!
Es lohnt sich kaum darauf einzugehen. Man wird wohl nichts ändern können. Es steht einfach zu viel Macht einer Organisation dahinter, deren Augenmerk sich eigentlich  weniger auf die diesseitige als vielmehr auf die jenseitige Welt richten sollte. Die katholische Kirche ist unbestreitbar ein weltlicher, noch dazu mit unbegrenzten finanziellen Möglichkeiten ausgestatteter Machtapparat. Er ist der verdeckt gehaltene Motor der offen zu Tage tretenden politischen, antiislamischen Bestrebungen. Dabei kann der Kirche der Anspruch als moralische Instanz aufzutreten nicht zugebilligt werden, weil ihr eine über viele Jahrhunderte hinweg mit unzähligen Scheußlichkeiten angereicherte Tradition der Gewalttätigkeit anhaftet.
Dabei waren die widerwärtigen Verbrechen der Kirche nicht etwa unbedeutende Episoden, auch wenn man es gern so hätte. Nein es war das Prinzip. Ich will darauf verzichten, hier an dieser Stelle die Untaten der Kirche aufzuzählen. Jeder kennt sie, oder besser gesagt, könnte sie kennen, wenn er es wollte. Im Übrigen würde wohl ein Buch nicht ausreichen, wollte man jedes im Namen der „Mutter Kirche“ begangene Verbrechen beschreiben.
Im Vergleich dazu ist der Islam tatsächlich immer eine vorwiegend geistige Macht gewesen und geblieben. Tatsächlich ist die den Koran vertretende islamische Geistlichkeit eine seit dem siebten Jahrhundert bewährte und akzeptierte moralische Instanz. Der Koran beinhaltet einfache, für das tägliche zwischenmenschliche Geschehen gültige Verhaltensnormen. Es sind Verhaltensvorschriften, nach denen auch in unseren Tagen von der technisierten Welt geprägte Menschen in Frieden und mit ihren Mitmenschen leben können.
Es ist noch nicht lange her, als der Papst weltweit mit der Wiedergabe eines byzantinischen Zitats ins Fettnäpfchen getreten war. Inhaltlich wurde die Frage aufgeworfen, was denn der Islam neues in die Welt gebracht habe. Nein nichts Neues, nichts Gutes, nur Schlechtes habe der Islam den Menschen gebracht. Damit wird die zur Selbstkritik unfähige Sicht der Katholiken dargetan.
In Wirklichkeit hatte der Islam durchaus Neues und auch Gutes in die Welt gebracht. In der christlich dogmatisch engstirnigen byzantinischen Zeit des siebten Jahrhunderts war an eine akzeptable Rechtsstellung der Frau gegenüber dem Manne und in der Gesellschaft nicht zu denken.
Der Koran hingegen brachte eine Reihe fortschrittlicher Rechtsnormen. So zum Beispiel ein grundsätzliches Scheidungsrecht und Gesetze zur Sicherstellung des Unterhaltes der geschiedenen Frauen. Was hat Heinrich VIII. an Widerwärtigkeiten unternommen, weil er sich von seiner Ehefrau trennen wollte, was ihm das kanonische Recht verwehrte?
In Wahrheit war und ist immer noch die Kirche in einer Weise frauenfeindlich, was dem Islam fremd ist. Die Unterdrückung der Sexualität ist das Prinzip der katholischen Kirche schlechthin. Diese prinzipielle Sexualfeindlichkeit findet im Zölibat ihren höchsten Ausdruck.

Der Koran hingegen erkennt den Sexualtrieb als etwas Natürliches, das heißt für den Gläubigen als etwas von Gott Gegebenes an, er will den Eros nur in geordnete Bahnen lenken. Mann und Frau sollen sich als Eheleute zu einer Lebensgemeinschaft zusammenschließen auch und nicht zuletzt um ihre, Gott gewollte Sexualität frei von Zwängen und Gewissenskonflikten ganz natürlich, auch mit Freude um der Sache willen und nicht nur der Zeugung willen ausleben zu können. Die islamische Ehe ist freilich auch eine Verpflichtung zur ehelichen Treue, aber sie ist nicht auf Gedeih und Verderb unlösbar. Die Scheidung ist möglich. Dabei gilt die geschiedene Frau keineswegs als ehrlos. Ihre erste, einst ordentlich geschlossene und dann ebenso ordentlich wieder gelöste Ehe stellt sie, anders als die vor oder außerhalb der Ehe geschlechtliche Beziehung unterhaltende Frau gesellschaftlich nicht ins Abseits.
Die seit dem siebten Jahrhundert im islamischen Herrschaftsbereich geltenden gesellschaftlichen Regeln sind unbestreitbar unseren heutigen mitteleuropäischen Auffassungen näher als die verklemmten Ansichten der katholisch augustinischen Apologeten.
Die vollkommen verschleierte muselmanische Frau wird leider ihrer im Koran grundsätzlich festgelegten gesellschaftlich stabilen Rolle nicht völlig gerecht. Die Verschleierungsgebote sind nicht in allen mohammedanischen Ländern gleich, obwohl der Inhalt des Korans für alle muslemín abstrichlos Gültigkeit haben sollte.                                         
Warum trägt die afghanische, pakistanische und indische Muslíma die rundweg alles verhüllende Burka? Und warum geben sich im Gegensatz dazu die frommen Türkinnen in der Regel mit einem Kopftuch zufrieden? Im Iran verhüllen sich fromme Frauen gerne mit dem viel, aber nicht alles verhüllenden Tschador aber daneben wird auch ein einfaches, das Gesicht unbedeckt lassendes Kopftuch als sittenkonform und somit ausreichend anerkannt.
Die Bekleidungsvorschriften stützen sich interessanterweise grundsätzlich auf nur spärlich vorhandene und keineswegs eindeutige Fundstellen im Koran. Die Fundstellen sind nicht nur unterschiedlich auslegefähig, sie sind ohne Interpretation kaum konkret anwendbar. Als zwangsläufige Folge entstand das Hadit. Hadit bezeichnet die nach dem Ableben des Propheten einsetzende und über Jahrhunderte hinweg durch gelehrte muallemín des Islam weiter gepflegte islamische religiöse Literatur. Sie beinhaltet in erster Linie Koranauslegungen aber auch koranungebundene fromme Legenden. Vielsagendes Beispiel für Letzteres ist die Vorstellung, Mohammed sei auf seinem Pferd vom Felsendom aus in den Himmel geritten. Nun gut, von Menschen ersonnene fromme Geschichten zur Erbauung der Gläubigen sind wohl nötig. Sonst gäbe es sie nicht. Nun musste sich die Hadit-Literatur auch mit der Auslegung derjenigen Fundstellen im Koran befassen, die auf die Verschleierung Bezug nehmen, um die für Frauen geltende Verhüllungsgebote praktikabel zu machen. Dabei muss man bedenken, dass die in verschiedenen Ländern tätigen Hadit-Redakteure in der jeweils unterschiedlichen Sittentradition ihrer Länder standen. Im Bereich des vorislamischen persischen Kaiserreiches war das Haremswesen bereits bekannt und üblich.
Vorschriften zur gesellschaftlichen Absonderung der Frauen galten aber nicht nur dort, sondern beispielsweise auch bei den archaischen Griechen. Was lag näher, als das Bemühen, diese Traditionen den Vorschriften des Koran anzupassen. Mit anderen Worten, die weitergehenden Verhüllungsvorschriften der Hadit-Literatur sind eher vorislamisch geprägt, als zwingend auf den Inhalt des Koran zurückzuführen.
Um fromm und gottgefällig zu sein, genügt es, wenn die Muslíma die im heiligen Koran festgeschriebenen Inhalte beherzigt, nicht mehr und nicht weniger. Mit der Nichteinhaltung von tradierten, vorislamisch begründeten Landessitten, auch wenn sie wegen der Bekräftigung im Hadit gemeinhin als islamisch gelten, verletzt sie noch lange nicht Gottes Gebote, sondern stellt sich lediglich gegen die traditionsgebundenen, im kollektiven Volksbewusstsein verhafteten Sitten und Gebräuche ihres gesellschaftlichen Umfeldes.
Aber natürlich hat auch die Beachtung traditioneller Gewohnheiten ihre Berechtigung.
Ein persisches Sprichwort sagt: „Zieh das an, was alle anhaben, aber iss das, was du selber gerne magst.“
So wird verständlich, dass eine Muslíma, die in eine mohammedanische Gesellschaft eingebunden ist, nicht durch Vernachlässigung heimatlicher Sitten auffallen möchte.
Im Hinblick auf das hier relevante Thema heißt das, wenn es eine mohammedanische Familie, sowohl nach dem Glauben als auch aus gesellschaftlich opportunen Gründen als notwendig erachtet, dass die Frauen ein Kopftuch tragen oder auch vollkommen verschleiert gehen sollen, so ist das in jedem Falle gemäß dem Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu tolerieren.

Nach diesen überschlägigen Betrachtungen gelangen wir zu der Frage, was nun eigentlich konkret und unmissverständlich im Koran zum Thema Verschleierung zu finden ist. Interessanterweise auffallend wenig. Und dieses Wenige ist leider nicht so eindeutig klar wie man es sich wünscht. Der Verzicht auf die bezüglich anderer Gebote und Verbote üblichen zahlreichen Wiederholungen, und das Fehlen einer Strafandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung, zeigt im Kontext der Gesamtheit aller Korangebote, dass die Körperverhüllung der Frau aus der Sicht des Propheten zwar immerhin so viel Bedeutung hatte, um erwähnenswert zu sein, aber letztlich wohl kaum ein so übertrieben gewichtetes Problem darstellte, wie man aufgrund örtlicher praktischer Durchsetzungsbestrebungen annehmen könnte. Leider neigen die Menschen dazu, Äußerlichkeiten mehr Beachtung zu schenken als Inhalten. Es finden sich im Koran überhaupt nur drei „im weitesten Sinne“ zum Thema Verschleierung relevante Textstellen. Die Formulierung „im weitesten Sinne“ wähle ich deshalb, weil wenigstens eine Fundstelle zwar die Verschleierung erwähnt, aber bei genauer Textanalyse klar wird, das etwas anderes, als die mittels Textilien vollzogene Verdeckung von Körperteilen.

Es handelt sich um das 16. und 17. aja der 19. Sure mit dem Titel „Maria“.                                              
Der Koran-Text lautet in der Übersetzung: „…und gedenke auch im Buche (d.h. in der Bibel) der Maria, da sie sich von ihren Angehörigen an einen Ort gegen Aufgang zurück zog und sich vor ihnen verschleierte...“. Wenn man den Text kritisch logisch analysiert, wird klar, dass die angesprochene Verschleierung deshalb nichts mit dem allgemeinen, für Frauen geltenden, haditbegründeten islamischen Verschleierungsgebot zu tun hat.
Es muss eine völlig andere Bedeutung haben. Das im Koran verwendete Wort für Verschleierung bedeutet nämlich auch Verhüllung und verbergen, verborgen sein, sich verbergen. Wenn sich Maria von ihren Angehörigen zurück zog, sich von ihnen weg an einen anderen Ort begab, dann wird daraus ersichtlich, dass nicht verhüllen durch das Tragen eines Schleiers gemeint sein kann, denn es wäre ja sinnlos, und zwar deswegen, weil sie sich, das heißt, ihre Person durch zurückziehen an einen anderen Ort aus dem Gesichtskreis ihrer Angehörigen hinweg begeben hat. Demzufolge sind die zitierten Textstellen der 19.Sure zur Definition der näheren Umstände des konkreten, für die islamischen Frauen geltenden Verschleierungsgebotes ungeeignet.
Die im 55. aja der 33. Sure mit dem Titel „Die Verbündeten“ beschriebenen Vorschriften beinhalten die Aufhebung des Verschleierungsgebotes innerhalb des Familienverbandes.  Aus ihnen lassen sich keine Erkenntnisse zu praktischen Einzelheiten des geforderten Verhüllungsumfanges für den öffentlichen Bereich beziehen:
„Keine Sünde begehen sie, wenn sie (unverschleiert) mit ihren Vätern oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder denen, die sie rechtmäßig besitzt (gemeint sind Sklaven) spricht.“
Das gilt auch für das 59. aja der 25. Sure, wo es heißt: „Und eure Matronen, die nicht mehr auf Heirat hoffen, begehen keine Sünde, wenn sie Ihre Kleider ablegen, ohne ihre Zierde zu enthüllen. Doch ist es besser für sie, sich dessen zu enthalten“. Hier wird die ältere Frau grundsätzlich von der Verhüllungspflicht befreit.
Bleibt noch das 31. aja der 24. Sure mit dem Titel „Das Licht“: „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie Ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten, und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen und ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie rechtmäßig besitzen (Sklaven) oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben (Kastraten) oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße übereinander schlagen, damit nicht ihr verborgener Zierrat bekannt wird.“
Die Frauen sollen also ihre Reize nicht zur Schau tragen. Soweit ist das eine eher allgemeine Ermahnung, die durchaus auch dem Sittenkodex nicht islamischer Völker entnommen sein könnte. Die Frauen sollen ihre Reize verhüllen, soweit ist das verständlich, aber was ist gemeint mit: „…es sei denn was außen ist“? Das bleibt die große Frage. Diese ist von den diversen islamischen Interpreten unterschiedlich ausgelegt worden und von den Völkern entsprechend unterschiedlich gehandhabt worden. Fest steht jedenfalls, dass nicht alles verhüllt werden soll, weil ja die Ausnahme, nämlich das was außen ist, genannt wird. Zweifellos ist demzufolge das Tragen der alles verhüllenden Burka zwar nicht unbedingt, aber möglicherweise doch ein Verstoß gegen die islamischen Gebote. Will man den Korantext wörtlich nehmen, und dies sollte für den gläubigen Muslim geboten sein, so müsste man das Sichtbarbelassen, dessen „was außen ist“, ebenso ernst nehmen, wie das Gebot, andere Körperteile, die „nicht außen sind“, zu verhüllen.
Aber was ist außen? Das verrät uns der Koran nicht. Der gesetzgebende Wille im Koran kann nur indirekt erschlossen werden, nicht auf dem direkten Wege. Es bleibt letztlich Sache der Auslegung.
Andererseits ist eindeutig klar, welche Körperteile auf jeden Fall verhüllt werden sollen: „Die Frauen sollen ihren Schleier über ihre Busen schlagen“.
Dieser Ermahnung wäre sinnlos beim Tragen einer alles verhüllenden Burka. Ebenso sinnlos wäre die Ermahnung, die Füße nicht über einander zu schlagen, damit nicht ihr verborgener Zierrat bekannt wird.
Wir haben uns nun der Frage zuzuwenden, was genau mit dem Begriff „verborgener Zierrat“ gemeint ist. Das im Koran verwendete arabische Wort ist faradj (
فرج)In der persischen Übersetzung wird, vom Farsi-Kontext umfasst, das arabische faradj unübersetzt und unkommentiert beibehalten. Wir sind also darauf angewiesen, zu ergründen was mit faradj gemeint ist.
Was in der deutschen Übersetzung des Koran von Max Hennig mit „verborgener Zierrat“ züchtig umschrieben wird, ist im Arabischen mehrdeutig. Die Begriffspalette reicht von öffnen, spalten, über zerstreuen, trösten, erleuchten und zeigen, aber auch loslassen, freilassen, betrachten, anschauen, Freude, Erleichterung bis hin zu Spalt und Vulva.
Man geht sicher nicht fehl, wenn man die Regionen des menschlichen Unterleibes, sowohl die Vulva, als auch die durch eine Spalte voneinander getrennten Gesäßbacken als verhüllungsbedürftig im Sinne des Korantextes ansieht. Die Aufforderung, die Füße nicht übereinanderzuschlagen, erhellt weiter, dass die Verhüllungsmodalitäten der südarabischen Stämme im siebten Jahrhundert kaum besonders streng gewesen sein können, denn die intimen Leibesöffnungen können beim Übereinanderschlagen der Beine, das heißt beim Sitzen in der Weise, wie es im Orient üblich ist - wir kennen das als Schneidersitz – nur bei ansonsten ziemlich kurz gehaltener Kleidung sichtbar werden. Bereits ein über die Knie reichendes Gewand würde auch beim Schneidersitz die Sicht auf den Intimbereich unmöglich machen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden: Das Bedecken von weiblichem Intimbereich ist eindeutig koranfundiertes Gebot. Was mit „außen befindlich“ gemeint ist, bleibt unklar.
Auch sollte auf einen weiteren bedeutsamen Umstand hingewiesen werden. An keiner Stelle wird das Gesicht oder die Extremitäten erwähnt, auch nicht die Haare. Gerade die Haare, um derentwillen im islamischen Kulturbereich so viel Aufhebens gemacht wird, bleiben unerwähnt. Stellen sie vielleicht das dar, was mit „außen“ bezeichnet wird?
Im Gegensatz zu dem fehlenden Hinweis auf die Haare ist Brust- und Genitalbereich unmissverständlich angesprochen. Aber es findet sich eben auch die Anmerkung, dass da noch etwas ist, wofür Freistellung erklärt wird, nämlich das Unergründliche, nicht genauer definierte, das was „außen ist“. Wir können diese Frage nicht restlos klären.
Was schließen wir aus alledem? Die wenigen, eindeutig auf den Inhalt des Koran zurückführbaren Bekleidungsvorschriften unterscheiden sich nicht wirklich von den seit Jahrhunderten im christlichen Europa gebräuchlichen Sitten und Üblichkeiten, natürlich abgesehen von gelegentlichen, glücklicherweise kurzlebigen Entgleisungen, wie zum Beispiel die Topless-Mode. Der Badeanzug bleibt grenzwertig, müsste aber letztlich auch bei strenger Auslegung den islamischen Vorschriften genügen. Gemäß dem Inhalt der 24. Sure genügt es, den Busen und die Spalten des Körpers bedeckt zu halten.
Nun sind natürlich alle bisherigen Erörterungen theoretischer Natur, die, wie ich zuzugeben bereit bin, auch der Spitzfindigkeiten nicht völlig entbehren. Aber Spitzfindigkeit ist nun einmal das Wesen der Hermeneutik.
Entscheidend sollte für uns alle sein, wie wir auf die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten unserer inzwischen vielschichtigen Bevölkerung persönlich reagieren. Was könnte ein vernünftiger Mensch weniger Vernünftigen anderes vorschlagen, als Gleichmut zu zeigen und Toleranz zu üben. Lassen wir jeden Menschen nach seiner Fasson glücklich werden. Welche Rolle spielt es, ob die Muslíma ein Kopftuch trägt oder nicht? Warum lassen sich so viele Leute durch die Andersartigkeit anderer Mitmenschen so aus der Fassung bringen?
Die Antwort finden wir bei Irenäus Eibl-Eibesfeld, der leider viel zu wenig gelesen wird.

© Karl Heinz Hoffmann
08.02.2010



 
Besucherzähler Für Homepage
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü