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Sahlis

 
 

2016
August

Hetzbericht des MDR AKTUELL vom 01.August 2016 (mdr.de/sachsen/leipzig/versteigerung-des-rittergutes-kohren-sahlis)

Unter der Überschrift:
Hängepartie um Rittergut Kohren-Sahlis
soll der Eindruck vermittelt werden, als sei das Rittergut Kohren-Sahlis unter meiner Regie zum verwahrlosten Abbruchobjekt verkommen.
Schreiben kann man unendlich viel dummes Zeug, denn Papier ist ja bekanntlich geduldig, doch die im Laufe der Zeit erstellte Bilddokumentation zeigt die ungeschminkte Wahrheit.
So sah das ehemalige Volksgut zum Zeitpunkt des Besitzüberganges durch die von mir ehrenamtlich als Rechtsträger geleitete Kulturstiftung Rittergut Sahlis aus.


Herrenhaus Südfassade 2004


Herrenhaus Westfassade 2002

Herrenhaus Ostfassade 2004

So sah das Rittergut nach fünf Jahren Sanierungsarbeit unter meiner Leitung aus:


Herrenhaus Westfassade / Südfassade 2007

  
Fenstertüre 1.OG zum Park vor der Restaurierung, 2003


Nach der Restaurierung

 Herrenhaus Ostfassade 2009


Wenn die erfolgreich begonnenen Sanierungsarbeiten nicht durch die politisch motivierten Machenschaften der Abwasserbeseitigungsgesellschaft im Jahr 2010 gestoppt worden wären, dann hätte das Kulturdenkmal Rittergut Sahlis eine echte Chance gehabt, genauso saniert zu werden, wie das seit 1979 unter meiner Regie sanierte fränkische Schloss Ermreuth:

 Ermreuth, Turmeingang vor der Sanierung

      Nach der Sanierung.

Auch die Sanierung des Ermreuther Schosses wurden ebenso wie im Falle des Rittergutes Sahlis, außer relativ unbedeutenden, für Notsicherungsarbeiten zweckgebundenen staatlichen Zuschüssen keine Fördermittel in Anspruch genommen.
Die erfolgreiche Sanierung einer nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ertraglosen denkmalgeschützten Immobilie ist eine Frage des richtigen Konzeptes. Diesbezüglich gibt mir der Erfolg recht. Das seinerzeit zum Abbruch frei gegebene Ermreuther Schloss präsentiert sich heute zur Freude der Touristen und zum Stolz der Dorfgemeinschaft, allerdings auch zum Neid und Ärger meiner Politstalker, ohne dass eine gequälte Umnutzung notwendig geworden wäre, als gepflegtes, denkmalpflegerisch korrekt saniertes Kulturdenkmal.     
Ebenso wie beim Rittergut Sahlis wurde das Erreichte (abgesehen von der im Zusammenhang mit dem Gesamtaufwand zu sehenden, relativ unbedeutenden Finanzspritze für Notsicherungsmaßnahmen) ohne staatliche Hilfe verwirklicht.
Das Schloss Ermreuth wird die nächsten Jahrhunderte sicher überstehen, das Rittergut Sahlis ist Dank der geradezu blödsinnigen Vernichtungsmaßnahmen des Abwasserbeseitigungsverbandes Grimma nunmehr unweigerlich dem Verfall preis gegeben. Man sollte der Seilschaft um den Kloaken-Hientsch, dem Bürgermeister Mohaupt und den im Hintergrund treibenden hochwohlgeborenen Personen die goldene Kulturvernichtungs-Medaille zuerkennen.
Was in den DDR geprägten Gehirnen der Kulturvernichter vorgeht, wird aus dem Bericht des MDR vom 01.August deutlich.
„Der Bürgermeisterr von Kohren Sahlis Siegmund Mohaupt, überlegt immer wieder wie das Rittergut genutzt werden könnte. Betreutes Wohnen, Büroräume oder Werkhallen für kleine Unternehmen wären möglich. Doch dafür müssten die Denkmalschutzbehörden mitziehen und auch den Abriss von Gebäuden zulassen…“.

Man will es nicht glauben. Diesem Kulturbanausen fällt doch tatsächlich nichts anderes ein als die Abrissbirne?

„Mohaupt kann sich auch vorstellen, dass Gebäude, die in der DDR Zeit dazu gebaut oder verändert worden sind, der Abrissbirne Platz machen könnten, um eventuell den finanziellen Bedarf auf das Hauptgebäude zu richten.“
Na toll! So viel Unverstand erwartet man vom Bürgermeister einer Großgemeinde nicht. Der einzige Anbau aus DDR Zeiten am Herrenhaus ist so in das historische Gebäude eingebunden, dass ein Teilabriss, selbst wenn er sanft vorgenommen würde, nicht ohne schwerwiegende Beschädigung der historischen Substanz abgehen würde. Der Abbruch des DDR Anbaues würde auf Grund der notwendigen Stützungsmaßnahmen eine teure Angelegenheit. Wie dadurch der Finanzbedarf zur Sanierung des Herrenhauses erreicht werden kann, bleibt unklar. Mohaupt verteilt in Gedanken den Finanzbedarf, der weder vorhanden ist, noch unter wirtschaftlichen Bedingungen jemals zusammengebracht werden kann.

Und was hören wir vom Kloaken-Hientsch?
„Um nicht noch einmal so rein zu fallen, müsse man jetzt nach einem solventen Inverstor suchen, der für eine Sanierung fünf bis zehn Millionen Euro in die Hand nehmen könne, schätzt Wolfgang Hientsch."
Es wird Leute geben, die fünf bis zehn Millionen locker „in die Hand nehmen“ können, aber Leute, die so viel Geld haben, wollen ihr Geld vermehren und nicht in ein Objekt versenken, das nicht die geringste Aussicht auf Gewinnerzielung bietet. Ich kann dem Kloaken-Hientsch jetzt schon prophezeien, dass er sich erfolglos wund suchen wird.
Den Vorteil in der Kulturstiftung Rittergut Sahlis einen nur von idealistischen Erwägungen und nicht vom Gewinnstreben geleiteten Rechtsträger gefunden zu haben, hat man verspielt. Eine solche Chance kommt nicht wieder.
Immerhin hat mich zwar der AZV im Auftrag des Innenministeriums gegen meinen Willen und ohne eigene Schuld verschuldet, aber dann doch durch die Zwangsversteigerung wieder vollkommen entschuldet. Alle vom AZV  mühsam gegen mich aufgebauten Ansprüche sind obsolet geworden. An meiner Stelle hat jetzt der AZV Ansprüche an ein körperlich nicht existierendes, unter dem Tarnnamen Milenco-Florin Jarcov durch die Akten geisterndes  Phantom.
Hientsch will erneut versteigern lassen? Er wird noch einmal und diesmal noch tiefer wie beim ersten Mal in die Scheiße greifen und damit nicht zuletzt auch weitere finanzielle Verluste für den AZV produzieren. Aber das gehört wohl zu den Pflichten des Kloaken-Verwalters.   

Mir könnte der AZV das Rittergut jetzt schenken. Ich würde, im Wissen um die Gesamtproblematik dankend ablehnen.
Doch ich will nicht nur auf dem Kloaken-Hientsch und seiner Seilschaft herum hacken, ohne auf die Verantwortlichen der Misere im Hintergrund zu verweisen. Hientschs Äußerungen gegenüber dem MDR sprechen Bände:
„Schließlich hätten sich Verantwortliche der Landesdenkmalpflege jahrelang damit heraus geredet keinen Einfluss auf den Eigentümer zu haben. Das sei jetzt anders.“
Was meint der Kloaken-Hientsch mit „Einfluss haben“? Die Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden war in fachlicher Hinsicht durchaus angenehm und problemlos. Mein selbstloser Einsatz wurde in einem Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz Sachsen vom 12.Juni 2007 positiv gewürdigt:

Zitat:
„… Dabei erfuhr ich, dass durch Ihre Initiative im Laufe der letzten Jahre erhebliche Maßnahmen zur Sanierung und Revitalisierung von Schloss und Rokokogarten eingeleitet wurden, die der lange vernachlässigten Anlage erneut eine Chance auf denkmalgerechte Erhaltung und Präsentation verschaffen. Dafür darf ich Ihnen zunächst unsere Anerkennung aussprechen.“ Zitat Ende.

Mit einer weiteren Bemerkung gibt Hientsch Aufschluss darüber, wer in der Enteignungskampagne Koch und wer Kellner ist.
„Denn sowohl Denkmalschutz als auch Extremismus - liegt alles in der Hand des Innenministeriums.“
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Hier haben wir den Beweis dafür, dass hinter der intrigant aufgezogenen Enteignungsmaßnahme niemand anders als der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz steckt. Hier haben wir das Eingeständnis, dass es bei der ganzen Sache nicht um Abwasser-Gebühren ging, sondern einzig und allein darum, den verhassten „Rechtsextremisten“ daran zu hindern, ein beachtenswertes Beispiel an ehrenamtlichem Einsatz erfolgreich abzuschließen. Ein „Rechtsextremist“ darf auf keinen Fall durch gute Taten zum Wohl der Solidargemeinschaft positiv auffallen.
Tatsache ist, dass die gedeihliche Zusammenarbeit zwischen mir und den Denkmalschutzbehörden durch das Innenministerium insofern gestört wurde, als man verlangte, dass über die für erste Förderung für Notsicherungsmaßnahmen hinaus keine weiteren Fördermittel mehr genehmigt werden sollten. Die politischen Sachzwänge der sächsischen Landesregierung wurden auf die Denkmalschutzbehörden übertragen.    
In devoter Unterwürfigkeit haben sich natürlich auch die Autoritäten der Gemeinde und nicht zuletzt auch die sächsische Gerichtsbarkeit bereitwillig dazu hergegeben, die fragwürdigen politischen Interessen des Establishments im vorauseilenden Gehorsam zu vollstrecken.
Und nun? Nachdem sich die Zwangsversteigerung als Griff ins Klo erwiesen hat? Jetzt kommt der Kloaken-Hientsch plötzlich auf die Idee, eine Strafanzeige zu stellen.
„Wir prüfen Strafantrag, aber letztendlich müssen wir dazu sagen: Wir werden die Zwangsversteigerung weiter betreiben.“
Die Frage ist nur, gegen wenn soll sich die Strafanzeige richten? Etwa gegen den bei Gericht als Ersteher geführten, angeblich rumänischen Staatsbürger Milenco-Florin Jarcov?
Wie soll das gehen, wenn es keine ladungsfähige Adresse von diesem geheimdienstlich aufgebauten Phantom gibt? Bei Gericht hat sich das Phantom  von einer Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Zuschlagsbeschluss konnte nicht an den Bieter zugestellt werden. Die Meldebehörde erklärte auf Anfrage des Leipziger Landgerichtes, dass man Milenco-Florin Jarcov nicht eindeutig identifizieren könne, und überdies keine, darauf bezogene Auskünfte erteilen wird. Natürlich nicht. Der Jarcov ist ja eine Kreation der Abteilung „Legendenbildung“ des Verfassungsschutzes.   
Will jetzt Herr Hientsch seine Strafanzeige gegen das Innenministerium richten? Angebracht wäre es, hätte aber von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg. Ich kann Herrn Hientsch, ebenso wie den übrigen, an der Intrige Beteiligten, auch den Rechtswahrern beim Leipziger Gericht nur zu einer Selbstanzeige raten. Sie haben alle das üble Spiel durchschaut und sich trotzdem gehorsam benutzen lassen.
Ist der Rechtsstaat nicht schon längst zur Hure geworden, die problemlos ihre Zuhälter unter den Duckmäusern im behördlichen Bereich findet?
Ich werde es nicht ändern können, aber von Euch ist ja gar nicht die Rede.

Karl-Heinz Hoffmann   09.August 2016






Sahlis
2016

Juni 2016
Rittergut Sahlis vor erneuter Zwangsversteigerung?
*
Mai 2016
Ein Maulwurf wispert
In den Fußstapfen von Felix Krull?
*
April 2016
Rittergut Sahlis - Von Luftschlössern träumen
Beim Verteilungstermin in die Röhre gucken
*

Januar 2016
Ein Flegel verzapft Unsinn
*
Februar 2012
Rittergut Sahlis - Fragen an Georg-Ludwig von Breitenbuch

Juni

Rittergut Sahlis vor erneuter Zwangsversteigerung?
Die krampfhaften Bemühungen des Gülle & Kack -Verbandes Wyhratal, mich durch Forderungen in astronomischer Höhe und letztendlich durch eine hintergründig, wohl vorbereitete demokratische Enteignungsmaßnahme in die Knie zu zwingen, wurde für die geheimdiensthörige Kamarilla um den Kloaken Hientsch zum Fiasko.
Der AZV wird das schon irgendwie wegstecken. Mit der Entsorgung von Scheiße hat die dort agierende Wendehalsseilschaft ja ausreichend Erfahrung. Scheiße ist Scheiße egal ob körperlich flüssig, oder pseudodemokratisch-juristisch rechtsbeugerisch.
In einem dümmlichen Bericht der Leipziger Volkszeitung  wurde erneut, wie schon so oft zuvor wieder einmal, ziemlicher Käse verbreitet:
„Der AZV hatte das 60 000 Quadratmeter große Gelände im Ortsteil Sahlis Anfang Januar zur Zwangsversteigerung gebracht, weil sich vom bisherigen Eigentümer Karl-Heinz Hoffmann horrende Schulden angehäuft hatten. ...“     
Die Behauptung, von mir seien horrende Schulden angehäuft worden, ist absolut falsch. Ich habe als Rechtsträger der gemeinnützigen Kulturstiftung Rittergut Sahlis, in deren Eigentum das Guts-Areal stand, keine Schulden gemacht. Im Gegenteil, ich habe dafür gesorgt, dass das Rittergut banktechnisch vollkommen freigestellt wurde.
Die vom Gülle & Kack-Verband Wyhratal kaltschnäuzig geforderte, irrsinnig überhöhte Rechnung für einen Kanalanschluss habe ich nie anerkannt, geschweige denn zu verantworten gehabt. Dazu hat man die Frechheit besessen, mich zusätzlich noch in die persönliche Haftung zu zwingen. Wohlgemerkt, für eine Rechnung deren zugrunde liegende Leistung nicht von mir in Auftrag gegeben wurde. Die Herstellung des hoffnungslos überteuerten Kanalanschlusses erfolgte gegen meinen erklärten Willen.
Ich möchte den Idioten sehen, der für einen, noch dazu erzwungenen Kanalanschluss 170 000 Euro auf den Tisch legt.
Nun könnte man sagen, immerhin hat jemand bei der Zwangsversteigerung sage und schreibe 160 000 Euro geboten.
Ja - geboten wurde die Summe, aber das damit verbundene Zahlungsversprechen wurde nicht eingelöst. Da kann man leicht bieten.
Und von wem wurde das Gebot abgegeben?
Die Leipziger Volkszeitung nennt den Ersteher einen „
anonymen Bieter“.
Das ist vorsichtig, mit Bedacht unscharf ausgedrückt. In Wahrheit existiert nämlich die unter dem Namen Milenco-Florin Jarcov in das Versteigerungsverfahren eingeführte Person überhaupt nicht. Tatsächlich handelt sich um ein, in der Abteilung für Legendenbildung des Verfassungsschutzes virtuell erstelltes Phantom.
Ich frage mich, wie lange sich der Gülle & Kack-Verband Wyhratal und die Leipziger Gerichtsbarkeit noch um diese Erkenntnis herumdrücken kann?  
Was hat nun die Zwangsversteigrung der Gläubigerin unter dem Strich eingebracht?
Die Versteigerung ist ausgegangen wie das „Hornberger Schießen“.
Der Gülle & Kack-Verband hat keinen Cent gewonnen. Im Gegenteil, er hat sich selbst in erhebliche Schulden gestürzt. 15 000 Euro für das Wertgutachten und mindestens nochmal genau so viel für seine Rechtsanwälte musste er bereits berappen.
Umgekehrt hat mich die Kloaken-Kamarilla freundlicherweise mit dem Ausgang der Zwangsversteigerung von jeder Zahllast befreit. An mich persönlich kann der AZV jetzt keine Forderung mehr richten. Alle gegen mich gerichteten Forderungen sind mit dem Abschluss des Zwangsverfahrens ersatzlos erloschen. Ist das nicht lieb?
Doch was wird nun geschehen?
Der Gülle & und Kackverband will jetzt erneut das Rittergut zur Zwangsversteigerung ausschreiben. Diesmal kann sich die Maßnahme jedoch nicht gegen mich richten.
Man wird das in der Auktion fiktiv erworbene Eigentumsrecht des Phantoms annehmen und erneut versteigern wollen.
Meinetwegen! Meinen Segen haben sie.
Eigentlich könnte ich beim nächsten Mal auch mitbieten, oder mitbieten lassen. Aber warum sollte ich das tun?
Das Rittergut ist so oder so dem Untergang geweiht. Die Zeit der erzwungenen Untätigkeit, dazu noch die Zeit bis zur nächsten Auktion kann ich nicht mehr aufholen.
Ich bin jetzt fast 80 Jahre alt. Wieviel Ärger soll ich mir noch aufbürden? Ich habe den Karren lange genug gezogen. Jetzt muss ein anderer Esel her. Aber woher soll der kommen? Ein kaufmännisch denkender Mensch bei  klarem Verstand wird sich das banktechnisch mausetote und wirtschaftlich ertraglose, noch dazu mit gravierenden denkmalpflegerischen Auflagen behaftete Objekt nicht ans Bein binden.
Was wird geschehen, wenn eine erneute Zwangsversteigerung wiederum zum Fiasko wird? Der Möglichkeiten gibt es viele. Die Nichtzahlung der Bietersumme oder das Erlöschen des allgemeinen Interesses am Erwerb des Objektes sind nur zwei von mehreren.
Warten wir es ab! Grund zur klammheimlichen Schadenfreude wird es in jedem Falle geben.  
Karl-Heinz Hoffmann

Um materielle Güter oder Vorteile kämpfe ich schon lange nicht mehr. Nur noch um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Deshalb habe ich noch einmal Beschwerde gegen den Verteilungsbeschluss des Amtsgerichtes Leipzig eingelegt. Die Antwort wird erwartungsgemäß, kostenpflichtig nach der bewährten Formel „fff“ abgefasst sein: „Formlos, fristlos, fruchtlos“. Aber der ganze Vorgang wird in der zeitgeschichtlichen Literatur erhalten bleiben.


Hier die sofortige Beschwerde:________________________________________________

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64

04275 Leipzig

29.06.2016 /ho

Aktenzeichen: 46 K 823/13 .  Sofortige Beschwerde
Verteilungs-Beschluss vom 21.06.2016 im Zwangsversteigerungsverfahren:
AbwasserZweckverband Wyhratal, Wyhraer Weg 11, 04654 Frohburg (betreibende Gläubigerin)  


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben bezeichneten Beschluss lege ich hiermit frist- und formgerecht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein.

Gründe:
In dem Beschluss wird als Ersteher Milenco-Florin Jarcov angeblich geb. am 05.03.1995, wohnhaft Düppelstraße 30, 46045 Oberhausen, als Ersteher des Objektes Rittergut Sahlis bezeichnet.
Tatsächlich existiert aber die als Milenco-Florin Jarcov bezeichnete Person nicht. Weder in Oberhausen in der Düppelstraße, noch sonst irgendwo. Milenco-Florin Jarcov ist nichts weiter als ein künstlich geschaffenes Phantom.

Die auf Seite 2 des Verteilungsbeschlusses festgestellten Forderungen gegen den „Ersteher“, also gegen das Phantom Jarcov, sollen „gemäß § 118 ZVG“ an die Gläubiger übertragen werden.    
Nach rechtsstaatlichem Grundverständnis kann ein real nicht existierendes Phantom nicht zum Schuldner gemacht werden und es kann auch nicht im Sinne des Eigentumsbegriffes  Eigentümer einer real existierenden Sache sein, denn der grundrechtlich geregelte Eigentumsbegriff setzt die Möglichkeit voraus, die Herrschaft und die freie Verfügung über das reale Eigentum ausüben zu können. Einem imaginären Phantom kann man zwar grenzenlos beliebige Fähigkeiten und Absichten unterstellen, aber rechtstaatliches, praktisches Handeln kann damit nicht begründet werden.

Das mindeste Erfordernis ist die Möglichkeit der eindeutigen Verifizierung der realen Existenz der Person, die im Zwangsversteigerungsverfahren mit Billigung des Gerichtes nach dem Willen der Gläubigerin den „Ersteher“ spielen soll.
 
Der Beschluss ist daher rechtlich unzulässig und zwangsläufig nichtig.

Schon das bereits rechtsfehlerhafte, aber vom LG freundlich sanktionierte  Zustandekommen des Zuschlagsbeschlusses darf wegen der sicheren Erkenntnis, dass es die Person Milenco-Florin Jarcov in Wirklichkeit nicht gibt, zu Recht bezweifelt werden.  
Der hier relevante Beschluss ist aber darüber hinaus auch deshalb nichtig, weil auf Seite 1 (Entwurf des Teilungsplanes) inkorrekt behauptet wird, die Terminbestimmung sei dem Ersteher rechtzeitig „ordnungsgemäß“ zugestellt worden.
Tatsächlich konnte dem als Ersteher genannten Milenco-Florin Jarcov überhaupt nichts zugestellt werden. Weder der vorangegangene Zuschlagsbeschluss noch die Terminbestimmung.
„ Ordnungsgemäß zugestellt“ würde bedeuten, dass die Mitteilung zur Terminbestimmung auf die Adresse ausgestellt worden wäre, die in der Bietervollmacht angegeben ist und vom  Gericht als richtig angenommen wurde.   
Tatsächlich wurden aber nach dem gescheiterten Versuch das „Ersteher-Phantom Jarcov“ aufzutreiben, alle für das Phantom  bestimmten Dokumente nur an dessen Bevollmächtigte gesandt. Ob diese rechtliche Hilfskonstruktion, wie zu befürchten ist, letztendlich ihren Zweck erfüllt, kann dahingestellt bleiben, von einer „ordnungsgemäßen“ Zustellung an den Ersteher kann jedenfalls keine Rede sein.

Aus diesen genannten Gründen wird beantragt für Recht zu erkennen, dass  der hier relevante Verteilungsbeschluss als rechtlich nichtig zu betrachten ist.

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann           



*******

Mai
Ein Maulwurf wispert

Abwasserzweckverband macht im Verbund mit der sächsischen Gerichtsbarkeit unglaubliche Luftgeschäfte

Ihr erinnert Euch?
Das Rittergut Kohren-Sahlis wurde auf Betreiben finsterer Mächte vom Abwasserzweckverband Wyhratal mit gigantisch überhöhten Forderungen belastet.
Um den lästigen Systemkritiker Hoffmann aus der Region zu vertreiben, war jedes Mittel recht.
Nicht weniger als sage und schreibe 220 000 Euro wollte der AZV am Ende für einen Abwasserkanalanschluss kassieren.
Weil diese utopische Forderung nicht beglichen wurde, kam es schließlich zu einem Zwangsversteigerungsverfahren.
Ein beim Zwangsversteigerungstermin nicht persönlich in Erscheinung getretener Mr. Nobody  hatte über eine bevollmächtigte Mittelsperson 160 000 Euro für das Rittergut geboten. Der darauf abgestellte Zuschlagsbeschluss wurde bald rechtskräftig.
Beim AZV brach Jubel aus.
Doch die Freude währte nicht lange, denn der Bieter war nicht ausfindig zu machen und, was noch schlimmer war, es konnte kein Zahlungseingang festgestellt werden.
Das Zwangsversteigerungsverfahren hat sich für den AZV als Griff ins Klo erwiesen.
Doch was nun?
Der AZV will nun zu Plan "B" schreiten.
Weil es in jeder Institution auch Maulwürfe gibt, bin ich darüber im Bild, wie der AZV nun in der Sache weiterverfahren will.



Man will jetzt das Rittergut erneut zur Zwangsversteigerung ausschreiben. Aber diesmal soll sich das Verfahren nicht direkt, sondern nur indirekt gegen den entsetzlichen Hoffmann richten.  
An  dessen Stelle soll aus den im Zuschlagbeschluss erworbenen Eigentümerrechten am Rittergut gegen den anonym gebliebenen Bieter vollstreckt werden. In der Bietervollmacht war von einem rumänischen Staatsbürger mit dem angeblichen Namen Milenco-Florin Jarkov die Rede.  
Der Zuschlagbeschluss war vom Amtsgericht Leipzig auf diesen Namen ausgestellt worden, konnte aber nie korrekt zugestellt werden, weil die angegebene Adresse offensichtlich falsch war.   
Und nicht nur das. Mehr noch. Wie das Landgericht vom zuständigen Einwohnermeldeamt erfuhr, ist zwar der Name Milenco-Florin Jarkov dort gespeichert, aber seine Identität kann nicht verifiziert werden. Es werden keine Auskünfte erteilt.
Amtliche Auskünfte können deshalb nicht erteilt werden, weil es sich  bei den genannten Personalien nur um eine geheimdienstlich verfügte imaginäre Registereintragung und nicht etwa um eine tatsächlich existierende Person handelt.
Nun müsste nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten das gesamte Zwangsversteigerungsverfahren nichtig geworden sein. Doch „Rechtsstaatlichkeit“ was bedeutet das schon für eine bundesdeutsche Behörde?
Wie mir berichtet wurde, ficht dieser Mangel des Zuschlagsbeschlusses die Macher des AZV nicht an.
Sie beabsichtigen, dem Mangel abzuhelfen, indem sie einfach das ihnen als Milenco-Florin Jarkov präsentierte Scheinwesen im öffentlichen Aushang als Schuldner nennen, um dann nach fruchtlosem Ablauf einer Frist gegen ihn mit einem Zwangsversteigerungsverfahren vorgehen zu können.
Das nenne ich abgebrüht und kaltschnäuzig. Im Prinzip wäre solches Vorgehen vielleicht formalrechtlich nicht unmöglich. Wenn die Sache nicht noch einen Haken hätte, der die obskuren Machenschaften des AZV zu Fall bringen wird.
Eine Person mit dem Namen Milenco-Florin Jarkov existiert nämlich überhaupt nicht. Es handelt sich nicht um eine lebendige Person aus Fleisch und Blut, sondern nur um eine geheimdienstlich imaginär erfundene, virtuell erstellte Schimäre.

Dazu liegen mir sichere Informationen vor.
Sollte sich der AZV im Verbund mit der sächsischen Gerichtsbarkeit erdreisten, ein Zwangsversteigerungsverfahren gegen das auf Gottes Erdboden nicht existierende, Milenco-Florin Jarkov genannte Scheinwesen zu betreiben, dann wird das mit Sicherheit ein Fall für die Staatsanwaltschaft.   

Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann 27.05.2016
Rechtsträger der Kulturstiftung Rittergut Sahlis               


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Rittergut Sahlis.
Verkaufsangebote?
In den Fußstapfen von Felix Krull?


Tolle Sache.
Man geht zu einer Zwangsversteigerung, hebt fleißig die Hand und erhält den Zuschlag, bleibt aber am Ende die Bietersumme schuldig.
Macht nichts, warum nicht weiter verkaufen, was man nicht bezahlt hat?
Der berühmte Hochstapler Felix Krull hatte seinerzeit den Eifelturm, der ihm natürlich nicht gehörte, an einen Schrotthändler erfolgreich verkauft. Wenn das damals möglich war, warum soll das heute nicht funktionieren?
Man muss nur abgebrüht genug sein. So jedenfalls die Hoffnung der Initiatoren der auf das Rittergut Sahlis bezogenen Verkaufsannoncen im Internet.
So wie die Dinge derzeit liegen, bin ich immer noch im Grundbuch als Eigentümer des Rittergutes eingetragen.
Das kann sich ändern, aber nicht in absehbarer Zeit.
Wer das Rittergut haben will, muss mit mir verhandeln. Oder er muss warten, bis das Gut erneut in einer Versteigerung angeboten wird.
Das kann dauern.
Inzwischen hat jeder Interessent die Möglichkeit, bei mir Informationen über den tatsächlichen Zustand des Objektes und die damit verbundene Nutzungs-Problematik einzuholen.
Ein Erwerber, der sich in Unkenntnis der sehr komplexen Problematik verschluckt und über kurz oder lang wieder aufgeben muss, kann dem Ziel der Erhaltung dieses zwar in ruinösem Zustand befindlichen, aber kulturhistorisch bedeutenden Baudenkmal nicht dienlich sein.

Karl-Heinz Hoffmann     02.05.2016

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Rittergut Sahlis

Mit einer auf dem Rittergut Sahlis durchgeführten und von den örtlichen Bürgern erfreulicherweise gut besuchten Informationsveranstaltung habe ich am 24. April 2016 zu den Gesamtumständen meines mehrjährigen ehrenamtlichen Engagements als Kurator der fiduziarischen Stiftung und den obskuren Machenschaften kommunaler Institutionen Stellung genommen.
Das war notwendig, weil die Lügenpresse wieder einmal ihrem Ruf gerecht wurde.
Was in den Medien verbreitet wurde, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Wer sich dafür interessiert, kann sich im Netz bei

YouTube  unter dem Suchbegriff
„Karl-Heinz Hoffmann, Vortrag in Sahlis am 24.04.2016“
ein Video von meinem Vortrag ansehen.

Etwaige noch offen gebliebene Fragen können mir per E Mail gestellt werden.

Karl-Heinz Hoffmann   01.05.2016


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April

19.04.2016
Zwangsversteigerung Rittergut

Zum allgemeinen Verständnis:
Das Rittergut ist Eigentum der unselbständigen Kulturstiftung.
Die Stiftung ist gemeinnützig.
Rechtsträger ist Karl-Heinz Hoffmann.
Wegen der Unselbständigkeit der Stiftung ist der quasi treuhänderisch wirkende Rechtsträger als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Eigentümer im Sinne des grundgesetzlichen Eigentumsbegriffes ist jedoch der Rechtsträger nicht, weil er nicht die freie Verfügbarkeit über das Stiftungseigentum hat. Er kann nur im Rahmen der gemeinnützigen Satzung handeln.
Der Rechtsträger ist im Rahmen der Satzung allein in allen das Stiftungseigentum betreffenden Sachfragen handlungsbevollmächtigt.
Der Rechtsträger haftet persönlich für alle von ihm getroffenen Entscheidungen.

Die Problematik der Verschuldung:
Der Rechtsträger hat das Stiftungsobjekt satzungsgemäß verwaltet und schuldenfrei gehalten.
Im Jahre 2012 wurde ein am Stiftungsobjekt entlang führender Abwasserkanal auf der öffentlichen Straße hergestellt. In diesem Zusammenhang wurde seitens des AZV der Anschlusszwang geltend gemacht und eine Kostenbeteiligung verlangt.
Anträge auf Befreiung von den Kanalanschlusskosten wurden abgelehnt.
Berechtigte und wohlbegründete Stundungsanträge wurden abgelehnt.
Im Jahre 2013 erwirkte der AZV zur Sicherung seiner Ansprüche aus einmaliger Leistung die Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch.

Im Dezember 2015 wurde der Termin zur Zwangsversteigerung auf den  20. Januar 2016 festgesetzt. Die Zwangsversteigerung hat einen ungewöhnlichen Verlauf genommen.
Demzufolge ist die Auseinandersetzung mit dem AZV als Gläubiger noch nicht abgeschlossen.

Karl-Heinz Hoffmann  
 

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Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen

An die
Bundesnotarkammer
-zu Hdn. des Präsidenten-
Mohrenstr. 34

10117 Berlin
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  18.04.2016/ho


Standes- und rechtswidrige Tätigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bringe ich Ihnen einen schier unglaublichen Vorgang zur Kenntnis.

Am 3. September des Jahres 2014 wurde von einem deutschen Notar eine allumfassende Generalvollmacht zum Nachteil eines rumänischen Staatsbürgers und zu Gunsten eines deutschen Staatsbürgers notariell verbrieft.

Bei den Akteuren in dieser Angelegenheit handelt es sich um:

Den Notar, Herrn Dr. Jörg
Buchholz in Moers

Den (nicht ausreichend identifizierbaren) rumänischen Staatsbürger, Vollmachtgeber, in der Urkunde Milenco-Florin Jarcov genannt, wohnhaft in 46045 Oberhausen, Düppelstr. 30

Den Geschäftsmann Karl Leo Spettmann, Bevollmächtigter, wohnhaft in 8400-403 Lahoa/Portugal, Estrada Caramujeira 299


Die Verfehlungen des Notars in brief:

Wie aus dem Text der Urkunde hervorgeht, wusste der Notar, dass der zum Zeitpunkt der Beurkundung (gem einer dem Notar vorgelegten rumänischen Identitätskarte) mit gerade mal 20Jahren noch sehr junge Rumäne der deutschen Sprache nicht mächtig war.

Gleichwohl hielt es der Notar, grob rechtsfehlerhaft und moralisch inakzeptabel, für unnötig, einen Dolmetscher für deutsch rumänisch hinzuzuziehen.

Wie der Notar vermerkt, wurde der Sachverhalt auf Englisch erörtert. Dabei wurde die für diesen komplizierten Fall erforderliche Qualität der  Sprachkompetenz des Ausländers nicht nach vollziehbar beweisfähig  geprüft. Jedenfalls  wird  in der Urkunde nur die „Überzeugung“ des Notars erwähnt. So bleibt offen, ob der Rumäne überhaupt ausreichend Englisch verstehen konnte.

Selbst wenn Herr Jarcov Englischkenntnisse gehabt haben sollte, und wenn man diese als ausreichend betrachten wollte, war das Prozedere rechtsfehlerhaft, weil die Vollmacht nicht in einer englischen Version existiert, und dem Rumänen nur der auf Deutsch verfasste Text der Generalvollmacht vom Notar vorgelesen wurde.
Der Rumäne hat demzufolge mit der Unterzeichnung der Generalvollmacht zu Gunsten des Karl Leo Spettmann, die einer Entmündigung gleich kommende Generalvollmacht rechtsverbindlich unterschrieben, ohne erkennen zu können, welche Verpflichtungen er damit eingeht.
 
Doch damit nicht genug.
Auf der hier in Rede stehenden Generalvollmacht findet sich ein handschriftlicher Vermerk, aus welchem sich ergibt, dass eine weitere Person an der Gestaltung des Vertragswerkes mit beteiligt war, ohne dass deren Rolle dabei erklärt wird.

Aus dem letzten Satz der Urkunde und den Unterschriften geht außerdem hervor, dass offensichtlich weder Herr Karl Leo Spettmann noch der handschriftlich benannte „Eric Heidefeld“ bei der Beurkundung anwesend waren.

Anlage 1:
Kopie der Generalvollmacht vom 3. September 2014, UR-Nr. 1265 / 2014 B.


Sollte sich mein, auf die behördlich verordnete Auskunftssperre und weitere Indizien gestützter Verdacht auf aktive Einwirkung des Geheimdienstes bestätigen, könnte das die Rechtswidrigkeit der Vollmacht nicht heilen.

Anlage 2:
Kopie der Melderegisterauskunft der Stadt Oberhausen vom 21.03.2016


Im Gegenteil, die Angelegenheit wäre noch um einige Grade fragwürdiger.  
Für den Fall, dass man mir Verfolgungswahn unterstellen möchte, lege ich die Kopie einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes als Anlage 3 bei.  

Anlage 3:
Entscheidung des VG Berlin: Die Ermittlungen bei Behörden sind rechtswidrig   gewesen.


Wenn man die  Generalvollmacht als voll gültig und rechtskonform betrachten wollte, dann könnte man auch einem Blinden einen Führerschein ausstellen.

Die im Notariat des Herrn Dr. Jörg Buchholz, am 03. September 2014 verbriefte Generalvollmacht ist eine Groteske. Sie ist geeignet, das Vertrauen in den Stand der Notare zu erschüttern.

Weitere Einzelheiten sind dem, im Netz unter dem Suchbegriff „Karl-Heinz Hoffmann Aktuell“ verbreiteten und in der Anlage beigefügten Aufsätzen zu entnehmen:


Anlagen 4 und 4.1:
„Krawallbericht von der Bildzeitung. Von Luftschlössern träumen“,
und:
„Zwangsversteigerung Rittergut Sahlis: Beim Verteilungstermin in die Röhre   gucken“.

Da ich selbst auch durch die Anwendung der Vollmacht in meinen persönlichen Interessen geschädigt wurde, bitte ich, den Vorgang einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen und mich über den Fortgang der Dinge zu unterrichten.
Vielen Dank.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann

Verteiler:

Deutsche Notarzeitschrift                                                                                                             
Diverse Medien
                                                            LG Leipzig


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11.04.2016
Rittergut Sahlis
Krawallbericht von der Bild-Zeitung
Von Luftschlössern träumen

Mit der reißerischen Schlagzeile: „Das Nazi-Schloss steht wieder zum Verkauf“ meldet sich die Bildzeitung wieder zum Thema Rittergut Sahlis zu Wort.
Tolle Sache! Mit einem Preisaufschlag von 500 000 Euro steht das Angebot im Internet.
Da hat scheint jemand verdammt gute Nerven zu haben.
Man weiß nicht was man mehr bewundern soll, die Chuzpe, für ein Objekt, das vom Gerichtsgutachter mit nur einem Euro bewertet wurde und demzufolge banktechnisch mausetot ist, gleich eine halbe Million zu verlangen, oder die Verwegenheit des Anbieters eine Immobilie zum Verkauf anzubieten, die ihm gar nicht gehört.  
Zu Ersterem:
Es muss doch jedem vernünftigen Menschen klar sein, dass es für die gutachterliche Bewertung triftige Gründe geben muss.
Woher soll der plötzliche Wertzuwachs kommen?
Zum Zweiten:
Wollte man der Bild-Zeitung glauben, dann hätte ein Spekulant namens Spettmann das Rittergut über einen Mittelsmann im Januar im Amtsgericht ersteigert.
Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist hingegen, dass das Rittergut zwar von einer dazwischen geschalteten bevollmächtigten Person ersteigert wurde, aber, wie sich auch aus dem Zuschlagsbeschluss eindeutig ergibt, nicht für sich, sondern für einen rumänischen Staatsbürger. Doch bei der ganzen Sache stehen so viele aufklärungsbedürftige Punkte im Raum, dass es auf einen mehr oder weniger nicht mehr ankommt.
Genau genommen gibt es bis jetzt noch keinen neuen Eigentümer für das Rittergut. Schon allein deswegen nicht, weil die Bietersumme nicht eingezahlt wurde. Der Zahlungstermin ist längst überschritten.
Aber selbst wenn da noch jemand, trotz verstrichener Zahlungsfrist, vielleicht im Schuhkarton die Kohle bringt, dann wäre es immer noch nicht gut, denn dann müsste man fragen, woher das Geld stammt.
Aber erstens wird es dazu nicht kommen und zweitens gibt es da noch ein weitaus größeres Problem.
Egal wer sich mit der Vermarktung des Rittergutes befasst, er muss sich jedenfalls auf einen Eigentümer beziehen können, der ordnungsgemäß im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Im hier vorliegenden Fall wird es dazu aber nicht kommen können.
Der Zuschlag wurde mit rechtswirksamem Zuschlagsbeschluss dem rumänischen Staatsbürger Milenco-Florin Jarcov erteilt.
Damit darf er sich zu Recht Eigentümer nennen, weil sich der Eigentumsübergang mit dem Augenblick des Zuschlags außerhalb des Grundbuches vollzieht. Soweit gut, aber das reicht nicht, um das  Eigentumsrecht praktisch auszuüben. Erst wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, kann er diese Rechte ausüben. Dann könnte er das Objekt ganz nach Belieben nutzen oder weiterverkaufen.
Der Haken bei der Sache ist nun, dass dieser Milenco-Florin Jarcov nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann, weil er die dazu erforderliche Grundbedingung nicht erfüllen kann.         

Mir war am Tag des Biet-Vorganges (20.01.2016) bekannt geworden, dass die Bietende, Frau Loreen Peters unter Vorlage einer Vollmacht für eine nicht anwesende Person namens Milenco-Florin Jarcov geboten hatte und schließlich als Meistbietende bei 160 000 Euro den Zuschlag erhielt.
Die von ihr dem Gericht vorgelegte Vollmacht hatte ich nicht gesehen. Nachdem das Gericht die Vollmacht akzeptiert hatte, sah ich zu diesem Zeitpunkt keinen Anlass, an der Gültigkeit der Bevollmächtigung zu zweifeln. Als mir jedoch später bekannt wurde, dass der Zuschlagsbeschluss nicht an den mit Zuschlag zum Eigentümer des Versteigerungsobjektes gewordenen Milenco-Florin Jarcov zugestellt werden konnte, musste sich zwangsläufig meine Einschätzung der Lage ändern.
Inzwischen liegt mir die hier relevante Vollmacht, oder besser gesagt, die Vollmachten vor. Plural deshalb, weil die für Frau Peters ausgestellte Vollmacht eine Untervollmacht darstellt, die sich auf eine vorangegangene, zwischen Karl Leo Spettmann und Milenco-Florin Jarcov geschlossene Bevollmächtigungsvereinbarung bezieht.
 
Grundlage der für Frau Peters ausgestellten Untervollmacht ist die von  Milenco-Florin Jarcov am 03.09.2014 für Karl Leo Spettmann ausgestellte Generalvollmacht.
Herr Jarcov hatte sich seinerzeit dem Notar Dr. Jörg Buchholz in Moers
gegenüber mit einer rumänischen Identitätskarte ausgewiesen. Obwohl der rumänische Staatsbürger Jarcov, wie der Notar vermerkt, kein Deutsch konnte, wurde die nahezu grenzenlose gültige Generalvollmacht ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers notariell verbrieft. Die Verhandlungen wurden in Englisch geführt. Ob Herr Jarcov überhaupt über ausreichende Sprachkenntnisse verfügte, um die ganze Tragweite der Vollmacht erkennen zu können, wird sich nur klären lassen, wenn es gelingt, Herrn Jarcov ausfindig zu machen und unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu befragen.
Die Vollmacht ist jedenfalls nur in Deutsch abgefasst. Die vom Notar zu verantwortende beachtliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht kann aber im hier relevanten Sachzusammenhang wenigstens vorläufig vernachlässigt werden.
Zusätzlich zu den offensichtlichen  Pflichtverletzungen gibt eine auf Seite 1 der Bevollmächtigung vom 3.Sept. 2014 handschriftlich vermerkte Notiz Rätsel auf:

„Zu Protokoll erklärt d.
Bevollmächtigte:
vert. d. Eric Heidefeld
Buchenweg 25
47929 Gefrath O
Tel. 01739352546“
(Daneben ein unleserliches Kürzel)
  
Aus der notariell beurkundeten Generalbevollmächtigung des Herrn Karl Leo Spettmann ist nicht  ersichtlich, welche genaue Bedeutung oder rechtliche Konsequenz der handschriftliche Vermerk haben soll. Als völlig bedeutungslos kann man ihn nicht abtun, denn schließlich ist er Bestandteil der Urkunde. Der handschriftliche Vermerk führt zwangsläufig zu der Schlussfolgerung, dass sich der in der Urkunde als Generalbevollmächtigter genannte Karl Leo Spettmann  beim Notar-Termin von einer anderen Person, nämlich von Eric (Heidefeld?) vertreten ließ und selbst gar nicht anwesend war. Diese Notiz nährt die Vermutung, dass die ganze Angelegenheit ein geheimdienstliches Konstrukt ist.


Auf Seite 2 der Generalvollmacht ist abschließend vermerkt:
„Diese Niederschrift wurde dem Erschienenen vom Notar vorgelesen, von demselben genehmigt und von ihm und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben.“

Daraus ist ersichtlich, dass nur der Vollmachtgeber, nicht aber der Bevollmächtigte anwesend war. Da erhebt sich die Frage, wer den Antrag auf Ausstellung einer Generalvollmacht gestellt und inhaltlich formuliert hat?  Eine Generalvollmacht mit derart weitreichenden Befugnissen die in mehrfacher Hinsicht rechtsbedenklich dubios ist, kann bei vernünftiger Würdigung nicht als unbedenklich betrachtet werden.

Von wesentlicher Bedeutung ist die Feststellung, dass die in der Vollmacht dem Bevollmächtigten eingeräumten Befugnisse letzten Endes im Auftrag des Vollmachtgebers für diesen und in dessen Sinn genutzt werden sollen. Es soll nämlich so entschieden werden, wie Milenco-Florin Jarcov selbst entschieden hätte oder entschieden haben könnte.
 
In der 2014 ausgestellten Generalvollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten Rechte ein, die im Ergebnis einer Entmündigung gleich kommen und noch über seinen Tod hinaus wirksam bleiben sollen.

Auszug von Seite 1:
„Der Bevollmächtigte ist berechtigt, sämtliche Erklärungen abzugeben und sämtliche Handlungen ohne jede Ausnahme vorzunehmen, die ich (Jarcov) abgeben und vornehmen kann, bzw.die mir gegenüber abgegeben und vorgenommen werden können.“  

Auf Seite 2 der Generalvollmacht wird dem Bevollmächtigten sogar das uneingeschränkte Recht eingeräumt, für sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu handeln, der Vollmachtnehmer ist damit berechtigt, die Generalvollmacht an Dritte zu übertragen.

Man muss sich das einmal vorstellen. Da erscheint ein junger, kaum die Zwanzig überschrittener Mann aus Rumänien vor einem deutschen Notar. Der Notar stellt fest, dass der Rumäne der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Die Hinzuziehung eines Dolmetschers erachtet der Notar für nicht notwendig. Der Sachverhalt wird dem Rumänen auf Englisch erklärt. Niemand prüft die Englisch-Kenntnisse des Ausländers. Dann wird eine Generalvollmacht vom Stapel gelassen, die inhaltlich zu verstehen schon einem deutschen Normalbürger Schwierigkeiten machen würde. Schließlich liest der Notar dem armen unwissenden Würstchen den Text der Knebelvollmacht vor. Natürlich auf Deutsch. Und das soll eine unantastbar gültige Vollmacht sein? Nie und nimmer!
Überflüssig zu erwähnen, dass weder Spettmann noch Frau Peters als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können. Mit der Vollmacht hätten sie zwar auch für sich selbst bieten können und beispielsweise den Rumänen  als Bürgen benennen können, aber das haben sie eben nicht getan. Frau Peters hat nicht für sich, sondern unter Vorlage der Vollmacht eindeutig für Milenco-Florin Jarkov geboten. Und nur der, und niemand anders hat den Zuschlag erhalten. Aber von alledem abgesehen,  wird der tatsächliche Eigentumsübergang  neben dem unzureichenden Identitätsnachweis auch deshalb nicht vollzogen werden, weil die Bietersumme nicht entrichtet wurde.
Hier wurde frei nach dem Motto gehandelt: Mit Geld kann jeder Geschäfte machen. Du musst ohne Geld Geschäfte machen, das ist die Kunst.
Im hier vorliegenden Fall war man allerdings nicht kunstfertig genug.

Karl-Heinz Hoffmann                           11.04.2016

Wer Auskünfte über die komplexe Problematik des Rittergutes wünscht, kann sich per E Mail an mich wenden.


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10.04.2016
Zwangsversteigerung Rittergut Sahlis
Beim Verteilungstermin in die Röhre gucken


Das Rittergut ist auf Betreiben des Abwasserzweckverbandes Wyhratal  zwangsversteigert worden.
Die linke Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz hat schon gejubelt:
„Das ist schon mal gut!“
Man will es nicht glauben, aber es gibt tatsächlich so pervers sadistische  Politiker, die sich am Unglück anderer ergötzen. Dabei ist es eher das Unglück der Bürgerschaft von Kohren Sahlis als das Meinige.
Auch der Chef des AZV, Herr Hientsch, dürfte gejubelt haben, als das Versteigerungsobjekt bei unangemessenen 160 000 Euro den Zuschlag erhielt.
Doch inzwischen jubelt er ganz sicher nicht mehr. Die Zwangsversteigerung hat sich für ihn als Griff ins Klo erwiesen. Von den erhofften 160 000 Euro wird nämlich der AZV keinen einzigen Cent zu Gesicht bekommen.
Deshalb musste der Verteilungstermin bereits verschoben werden. Wenn es demnächst zum gesetzlich vorgeschrieben Verteilungstermin kommen sollte, wird es nichts zum Verteilen geben.
Der Bieter denkt nämlich offenbar gar nicht daran, zu bezahlen. Genau genommen weiß man noch nicht einmal, ob der offensichtlich vom Geheimdienst als Strohmann vorgeschobene rumänische Bieter überhaupt als natürliche Person existiert.
Ob er nicht nur ein in der Abteilung Legendenbildung  erfundenes Phantom ist?
Ein rumänischer Gutsbesitzer in Kohren? Habt Ihr Euch das gewünscht?
Vorläufig wird man allerdings hinnehmen müssen, dass die Stiftung erst mal weiter besteht und ich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bleibe.
Der Ersteigerer wird zwar mit dem Zuschlagsbeschluss zum neuen Eigentümer erklärt, wobei sich der sofortige Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuches vollzieht, aber danach muss als abschließender Rechtsakt die Eintragung ins  Grundbuch erfolgen. Ohne diese Grundbucheintragung bleibt die Eigentumsfrage im Niemandsland hängen.
Im Normalfall wäre die Grundbuchänderung  kein Problem Das Amtsgericht  beantragt unter Hinweis auf den Zuschlagbeschluss die Grundbucheintragung. Im Grundbuchamt wird niemand an der Rechtmäßigkeit des Vorganges zweifeln.
Hier liegt jedoch nicht der Normalfall, sondern ein komplizierter Sonderfall vor.
Das Besondere besteht darin, dass das Objekt zwar mit Hilfe einer ominösen, notariell ausgefertigten Vollmacht im Auftrag eines selbst bei der Versteigerung nicht anwesenden Interessenten ersteigert werden konnte, der nächste, zwingend erforderliche Rechtszug aber nicht vollzogen werden kann.
Jedenfalls nicht, ohne das geltende Recht zu beugen. Inzwischen wurde nämlich behördlich mitgeteilt, dass der dass der angeblich aus Rumänien stammende Bieter nicht ausreichend identifiziert werden kann.
Auf diesen Umstand habe ich das zuständige Grundbuchamt in Borna bereits schriftlich aufmerksam gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand als Eigentümer einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden kann, wenn offensichtliche Zweifel an seiner Identität bestehen.
Darüber hinaus wird jeder, der die von der stellvertretenden Bieterin dem Amtsgericht vorgewiesene Vollmacht gesehen hat, erkennen, auf welch dünnes Eis sich der verantwortliche Notar begeben hat. Sobald sich ein Staatsanwalt damit befasst, bricht das Eis.
Wie man hört, will der Abwasser-Hientsch die gebotene Summe von 160 000 Euro bei dem Rumänen anmahnen. Das kann er versuchen, aber welchen Erfolg könnte das haben, wenn dem Bieter noch nicht mal der Zuschlagsbeschluss zugestellt werden konnte?
Natürlich wird der AZV seine Kosten hereinbekommen wollen. Was bleibt ihm zu tun übrig?  Er muss erneut eine Zwangsversteigerung für das gleiche Objekt beantragen und durchführen. Im Regelfall würde sich jetzt die Maßnahme gegen den durch Zuschlagbeschluss zum neuen Eigentümer gewordenen  Ersteigerer richten. Aber der AZV kann solange keine Zwangsversteigerung erwirken, wie der neue Eigentümer nicht im Grundbuch steht. Gelingt es nicht, den Ersteigerer ins Grundbuch einzutragen, dann bleibe ich, unter den derzeitigen Umständen wahrhaftig  nicht unbedingt zu meiner Freude, als Eigentümer im Grundbuch. Genau das ist auf Grund der geschilderten Umstände zu erwarten. Dann muss sich die Versteigerung zwangsläufig ein zweites Mal gegen mich richten. Dem sehe ich gelassen und, wie ich gerne zugebe, mit einem gerüttelten Maß an Schadenfreude entgegen. Der Kloaken-Hientsch wird Verluste machen, weil klar sein dürfte, dass das nächste Mal nicht entfernt so viel geboten wird, wenn überhaupt jemand die Hand zum Bieten hebt. Das Gebot ist doch nur deswegen bis auf 160 000 Euro hochgetrieben worden, weil der Geheimdienst hinter dem nicht identifizierbaren rumänischen Medium stand (dafür gibt es deutliche Indizien). Wer bei klarem Verstand ist, bietet nicht so viel Geld für ein so stark mit Auflagen belastetes Objekt, wenn unumstößlich fest steht, dass  kein Cent jemals wieder zurückfließen wird. Mit derartigen Molesten belastet sich nur ein grenzenlos altruistisch eingestelltes Exemplar der Gattung Homo Sapiens. Und wo sollte das herkommen? Besonders jetzt, wo die mit dem Kulturdenkmal verbundene Gesamtproblematik breitgefächert diskutiert wird.
Für Schnäppchenjäger, die sich das Rittergut unter kaufmännisch wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter den Nagel reißen wollen, wird es selbst dann, wenn sie es für nur einen Euro ersteigern können,  sehr schnell ein böses Erwachen geben. Der nur kurze Zeit glückliche Erwerber wird feststellen, dass er ein Fass ohne Boden erworben hat.  
Alles hätte anders kommen  können, wenn sich der AZV nicht beharrlich geweigert hätte, außergerichtlichen Verhandlungen zuzustimmen. Nun muss Genosse Hientsch die mit Abwasser eingerührte Suppe auslöffeln. Guten Appetit!   

Karl-Heinz Hoffmann,

bis auf Weiteres noch immer
Rechtsträger der Kulturstiftung Rittergut Sahlis               10.04.2016

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Januar

24.01.2016
Ein Flegel verzapft Unsinn

In einer fränkischen Provinzpostille vom 19.01.2016 meldet sich das Redaktionsmitglied Günter Flegel zu Wort. Liest man, was der Flegel seinen Lesern unter der Überschrift „Hoffmanns Erzählungen“ zumutet, so kommt man zu dem Schluss, der Schreiberling heißt nicht nur so, der ist auch so.
Genüsslich hat sich der Flegel auf die Nachricht von der Zwangsversteigerung des Rittergutes Sahlis gestürzt und sie in flegelhafter, dummdreister Manier, ohne die geringste Kenntnis der Hintergründe zeitungsgerecht aufbereitet.

Was der Flegel auftischt, entspricht großenteils nicht den Tatsachen.
Der Unsinn beginnt schon mit dem irrigen Hinweis:
Von einem Nürnberger Architekten kaufte er das ehemalige Rittergut...“
Ich habe das Gut nicht gekauft, sondern als Kurator und Rechtsträger einer gemeinnützigen Stiftung quasi in einem Treuhandverhältnis verwaltet. Dabei ist kein Kaufpreis entrichtet worden. Von kaufen kann also nicht die Rede sein. Das Gut war nie mein Eigentum im Sinne des grundrechtlich definierten Eigentums-Begriffes.
Dann kommt der der Flegel der Sache dann doch etwas näher. Er schreibt nämlich:
Das sächsische Rittergut war zuletzt Eigentum der von Hoffmann verwalteten gemeinnützigen Stiftung.“
Das ist richtig, aber sofort schließt der Flegel wieder mit einer üblen Verdächtigung an. Er behauptet, es sei beabsichtigt gewesen über die Stiftung Fördergelder zu sammeln. Damit hat er die abgeschmackte Kerstin-Köditz-Klamotte kolportiert. Ob zur Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes staatliche Fördermittel ausgereicht werden oder nicht, ist nicht von den Eigentumsverhältnissen, sondern nur von der Bedeutung des Denkmals und dessen Zustand abhängig. Diese Tatsache beschreibt der Flegel dann ausnahmsweise wieder richtig, indem er auf eine Stellungnahme der Regierung hinweist:
„Fakt ist: Die Förderzusage bestand bereits vor der Gründung von Hoffmanns Stiftung; für das Geld musste den Behörden ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, der geprüft und für stichhaltig befunden wurde.“  
Also, was soll dann das Gegackere über womöglich zweckentfremdete Fördergelder?
Der Flegel kann einfach nicht begreifen, dass jemand etwas ohne persönliches Profitinteresse unternimmt. Mir war von Anfang an klar, dass ich  aus dem Projekt Stiftung Rittergut niemals einen Pfennig für mich selbst heraus holen kann. Deshalb ist es auch falsch, wenn der Flegel behauptet:
„Der wohl bekannteste Rechtsextreme wollte sich mit der Zucht von Wollsäuen ein Zubrot verdienen.“
Zur Richtigstellung: Auf dem Stiftungsobjekt Rittergut war beim Landwirtschaftsamt ein landwirtschaftlicher Betrieb als Bestandteil der Stiftung angemeldet und geführt worden. Mit der Einrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes sollte das Gut denkmalgerecht gerecht genutzt werden. Das Rittergut war in seiner Geschichte nie etwas anderes gewesen.
Vom denkmalpflegerischen Standpunkt aus ist in jedem Fall die Nutzung im ursprünglichen Sinne einer Umnutzung zu anderen Zwecken vorzuziehen. Meine Absicht war, langsam damit zu beginnen, einen Ertrag auf dem Objekt zu erzielen, mit dem dann Löhne für Arbeiter bezahlt werden können, die allgemeine dauernde Pflegearbeiten am Objekt mit übernehmen können. Dabei war das Projekt Landwirtschaft auf dem Gut in jeder Hinsicht ausbau- und steigerungsfähig. Die Stiftung  hatte bereits (bis 2014) Arbeitsplätze für 2 Personen geschaffen. Ohne die erfolgte Behinderung durch den AZV hätte die Belegschaft bis 2015 auf weitere Lohnverhältnisse aufgestockt werden können.  Die Einnahmen aus der Schweinezucht mit über 100 Zuchtschweinen flossen abstrichlos in die Stiftung. Von „Zubrot“ für persönliche Belange kann keine Rede sein.   
Der Flegel meint, ich sei an 160 000 Euro gescheitert. Die Stiftung sei pleite. Nimm zur Kenntnis du kleiner Flegel, es gibt Zahllasten die man nicht bezahlen kann und solche die man nicht bezahlen will. Ein korrekt berechneter, in vernünftigen Dimensionen gehaltener Abwasseranschlussbeitrag wäre bezahlt worden. Eine auf irrealen Berechnungen beruhende Zahllast in abnormer Höhe wird von einem vernünftigen Menschen nicht bezahlt.  
Aus dem Rathaus in Kohren Sahlis war zu hören:
Die Schweine sind weg!“ Der Flegel kommt sich sicher sehr gut vor, wenn er meint, diese Auskunft sei mehrdeutig zu interpretieren.
Die Wollschweine wird es, wenigstens in absehbarer Zeit, auf dem Gut nicht mehr geben, aber dafür gibt es jede Menge freilaufende Charakterschweine. Während die alte Wollschweinrasse vom Aussterben bedroht ist, wird die unkontrollierte Vermehrung der Charakterschweine zur Plage.
Und wenn der Flegel wie das kleine Fritzchen meint, man könne jetzt mit einem Euro Schlossherr werden, dann irrt er sich gewaltig.
Wenn das Objekt von einem guten Menschen mit dem ersthaften Willen zur Sanierung erworben wird, dann gilt ihm mein tiefstes Bedauern. Erwirbt es ein Spekulant in traumtänzerischer Verkennung dessen, was er sich aufgeladen hat, dann werde ich mir Schadenfreude nicht verkneifen können. Das Amt für Denkmalpflege wird ihm sehr schnell klar machen, welche Verpflichtungen er als Eigentümer eines kulturhistorisch wertvollen Denkmals übernommen hat. Das Denkmalschutzgesetz zwingt den Eigentümer das Denkmal vor dem Untergang, oder auch nur von Beschädigungen zu bewahren. Einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln hat er nicht.
Und wer nun frohlockt, weil er glaubt, ein Besitzerwechsel auf dem Rittergut würde mich empfindlich treffen, befindet sich im Irrtum. Was verliere ich? Die Last der Verantwortung und  permanenten Ärger, aber keinen materiellen Wert. Das Gut war ja nicht mein persönliches Eigentum. Zurückgewonnen habe ich ein gerütteltes Maß an persönlicher Freiheit. Was mein gemeinnütziges Engagement angeht, so hätte ich es sowieso niemanden recht machen können.  

Karl-Heinz Hoffmann  


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14.01.2016
Leipziger Volkszeitung vom 13.Januar 2016
„Rittergut von Rechtsextremist Hoffmann wird versteigert“
Quatsch von einem Debski
Manchmal habe ich gedacht, die Qualität des über mich verbreiteten Blödsinns könnte nicht mehr steigerungsfähig sein.
Das war wohl ein Irrtum.
Jedenfalls hat die Leipziger Volkszeitung einen Debski gefunden, der die für unmöglich gehaltene Steigerung zuwege gebracht hat.
Unter anderem zitiert dieser Debski die linke Hasspredigerin Kerstin Köditz, die meinte, ich hätte die als Fördermittel erhaltenen Steuergelder in Kohren-Sahlis „versenkt“.
Was glauben eigentlich diese Leute, wie viel man mit einem lediglich für Notsicherung bestimmten  Fördermittelzuschuss von 130 000 Euro anfangen kann?
Richtig ist allerdings, dass nun auf Betreiben der Kommunalbehörden sämtliche Gelder, einschließlich der erheblichen Summen und Arbeitsleistungen, die ich persönlich erbracht habe, als versenkt betrachtet werden können.

Zum allseitigen Verständnis will ich die Sache, volkstümlich ausgedrückt,  auf einen einfachen Nenner bringen:
Ich hatte die Absicht, Opfer an Zeit und Geld zur Erhaltung eines Kulturdenkmales zu erbringen, aber ich bin nicht nach Sachsen gegangen, um einer fetten Sau den A... zu schmieren.
Ich habe meine Aufgabe nicht darin gesehen, den Abwasserzweckverband zu subventionieren.
Von dem Augenblick an, als die gigantisch überhöhten Forderungen des AZV in Höhe von „zunächst“ sage und schreibe 128 000 Euro auf dem Tisch lagen, habe ich die Sanierungsarbeiten zunächst eingeschränkt und schließlich nach erfolglosen Verhandlungen eingestellt. Jede weitere Ausgabe für erhaltungsnotwendige Arbeiten war sinnlos geworden.
Inzwischen sind die Forderungen der AZV durch Säumniszuschläge auf rund 220 000 Euro angewachsen. Mit einem Wort, „ein Irrsinn“. Noch dazu ein solcher, der die im Interesse der Allgemeinheit liegende Sanierung des baugeschichtlich besonders wichtigen Baudenkmales und des dazu gehörigen Rokoko-Parks unmöglich macht.
Der politischen Kamarilla liegt offenbar nichts an der Erhaltung des Kulturgutes. Für sie ist nur wichtig, dass ich auf allen gesellschaftlichen Ebenen ausgeschaltet werde. Im Sinne dieser Bestrebungen wird schon seit Jahren im Hintergrund gewühlt.
Auch der edle Herr von Breitenbuch hat im Hintergrund kräftig mitgemischt. Öffentlich hat er erklärt, er würde ja gerne Verantwortung für das Rittergut übernehmen, aber leider seien ihm diesbezüglich die Hände gebunden. Nun, jetzt wäre doch seine große Stunde gekommen. Jetzt könnte er doch das Gut ersteigern. Wenn er bietet, was geboten werden muss, wird ihm niemand in die Quere kommen. Damit wäre das Rittergut wieder in die Hände der Familie zurückgeführt, deren Eigentum es bis zur Enteignung durch die Sowjetunion gewesen war.
Ich würde mich freuen, wenn es dazu käme. Denn der Landtagsabgeordnete Georg-Ludwig von Breitenbuch müsste sich dann an seinen großen Worten messen lassen. Natürlich könnte ich etwas Schadenfreude nicht unterdrücken, wenn der edle Herr erst mal kräftig abgemolken wird, bevor er überhaupt an eine Instandsetzung denken kann, um dann immer noch meilenweit von einem Ertrag entfernt zu sein.
Andererseits würde es mich freuen, wenn das Rittergut vollkommen saniert werden könnte, egal wer das fertigbringt.    
Was der Debski der Leipziger Volkszeitung sonst noch im Zusammenhang mit meiner angeblichen politischen Betätigung auf dem Rittergut an depperten Behauptungen verbreitet, geht auf die Hirngespinste der phantasiebegabten Kerstin Köditz zurück. Debski war leider deppert genug, den Unsinn aufzugreifen. Wenn er wirklich an die Köditz-Geschichten glaubt, dann muss er schon wirklich sehr deppert sein. Und wenn er den Unwert erkennt und trotzdem davon Gebrauch macht, dann ist er nicht deppert, dann ist er das willfährige Instrument finsterer Mächte.  

Karl-Heinz Hoffmann       14.01.2016


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09.01.2016
Rittergut Sahlis
Altruistischer Esel gesucht!

Endlich ist es soweit.
Das Immobilieneigentum der gemeinnützigen Stiftung Rittergut Kohren-Sahlis soll am 20.Januar 2016 im Amtsgericht Leipzig zwangsversteigert werden.
Seit der Umwandlung des Objekts vom Privatbesitz in eine fiduziarische Stiftung war ich der Kurator und Rechtsträger. Heute bin ich das formal immer noch, wenngleich durch behördlichen Zugriff praktisch aller Möglichkeiten zur Erhaltung des Baudenkmales beraubt.
In den vergangenen Jahren wurden mir, bei dem uneigennützigen Bemühen das kulturhistorisch bedeutende Ensemble vor dem Verfall zu retten, immer wieder Steine in den Weg gelegt. Bis es nun endlich noch zur demokratischen Enteignung der besonderen Art kommt.
Ich habe nun den Karren lange genug gezogen. Jetzt sollen sich die Denkmalschutzbehörden und die Gemeindevorstände einen anderen Esel suchen, der den Karren weiter zieht.
Das wird schwer werden, weil der erzwungene mehrjährige Sanierungsstopp schwere Schäden an der Bausubstanz zur Folge hatte.  
Ich würde mich freuen, wenn sich ein Erwerber fände, der in der Lage und bereit wäre, ein paar Millionen Euro in ein Objekt zu investieren, dass zwar von hoher kultureller Bedeutung ist, aber lange Zeit keinen Ertrag erbringen kann. Woher soll der kommen?
Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde sind bis zum Gehtnichtmehr gesteigert worden. Gemäß Denkmalschutzgesetzgebung ist der Eigentümer verpflichtet, das Objekt vor dem Verfall zu bewahren. Das bedeutet, er wird gezwungen, vom privaten „guten Baren“ zu investieren.
Das nun zum Zwangsversteigerungsobjekt gewordene Rittergut ist mit einem Verkehrswertgutachten auf einen Euro herunter gerechnet worden. So soll das Erwerben leicht gemacht werden. Ob der Erwerber in der Zwangsversteigerung dann tatsächlich ein Schnäppchen gemacht hat oder in eine Falle gegangen ist, wird sich herausstellen. Die „Falle“ besteht nicht nur aus der nur schwer erkennbaren Kostenlawine, den Auflagen und kostspieligen Entsorgungspflichten. Der Erwerber hat auch noch mit juristischen Schwierigkeiten nach dem Zuschlag zu rechnen. Denn nach meiner Rechtsmeinung sind die den Erwerbsinteressenten mitgeteilten Versteigerungsbedingungen in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Das wird zwangsläufig Konsequenzen haben.  
Dabei will ich gar nicht von der Verletzung des grundrechtlich verbürgten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit reden. Das findet in der Regel erst in der letzten gerichtlichen Instanz Beachtung. Unerwähnt soll das aber auch nicht bleiben. Und an dem Punkt sind wir jetzt noch nicht angelangt.
Man beabsichtigt, mit einem erzwungenen Kanalanschluss und einer damit in Zusammenhang stehenden, absurden Flächenberechnung das gemeinnützige Stiftungsunternehmen komplett zu enteignen.  
Das Recht der Kommunalbehörden, Kanalanschlüsse auch gegen den erklärten Willen der Grundeigentümer erzwingen zu dürfen, wird unter anderem mit der Behauptung gerechtfertigt, das angeschlossene Grundstück würde ja mit dem Kanalanschluss eine Wertsteigerung erfahren. Im hier vor liegenden Fall hätte sich der im Gutachten festgestellte Grundstückswert von einem Euro um ca. 140 000 Euro gesteigert haben müssen.
Die wirklichen Hintergründe sind auf einer anderen Ebene zu suchen. Es richtet sich gegen meine Person. Ich bin leider nicht irgendwer. Weil ich nicht müde werde, von unangenehmen Wahrheiten zu reden, bin ich ein rotes Tuch für das bundesdeutsche politische Establishment.
Was habe ich in Kohren-Sahlis falsch gemacht? Ich habe auf eigene Kosten umfangreiche nützliche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ich habe nach der Übernahme dafür gesorgt, dass das Stiftungsobjekt frei von Bankschulden wurde. Ich habe bei der Gestaltung der Stiftungs-Satzung Wert auf den Passus gelegt, dass keine Schulden gemacht werden dürfen und ich habe keinen einzigen Cent aus der Stiftung bezogen.
In Bezug auf den, gegen meinen Widerstand erzwungenen Kanalanschluss und die daraus resultierende Kostenlawine war ich machtlos. Diese ganz überflüssige, aber vernichtend wirkende Maßnahme hat mich schachmatt gesetzt. Dazu gratuliere ich meinen heimlichen Feinden.   
Mit anderen Worten, ich habe mich kräftemäßig und materiell ausgeblutet, weil ich am Ende meines Lebens nochmal etwas im Interesse der deutschen Solidargemeinschaft liegendes von zeitlosem Wert hinterlassen wollte. Aber man will mir partout nicht gestatten, zu beweisen, dass ich dem von mir kommunikativ erstellten Phantombild nicht entspreche.

Gut, diesbezüglich gebe ich auf. Wenn der Lohn der Uneigennützigkeit nur aus Feindschaft, materieller Behinderung und Häme bestehen soll, dann bitteschön, sucht euch einen anderen Esel, der den jetzt noch tiefer als zuvor im Dreck steckenden Karren geduldig weiter zieht.   
Ich werde mich besser fühlen, wenn mir die Last der Verantwortung für das Baudenkmal Rittergut Sahlis von den Schultern genommen wird.
Wir werden sehen was sich am 20.Januar vor dem Amtsgericht Leipzig abspielen wird.

Karl-Heinz Hoffmann      09.01.2016


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DANK AN ALLE HELFER


Insgesamt 21 freiwillige Helfer sind bisher meinem Aufruf zum Arbeitseinsatz auf dem gemeinnützigen Stiftungsobjekt Rittergut Sahlis gefolgt.

Zum Beispiel haben in der zweiten Jahreshälfte 2012 sechs junge Männer einer rechtsgerichteten Kameradschaft unentgeltlich fünf Tage lang geholfen, Regenstellen im Dach des Herrenhauses zu beseitigen. Ich hatte mir weder Namen noch irgendeine Kontaktadresse notiert.
Leider war das ein einmaliger Einsatz. Vermutlich sind sie von ihren Gebietsführern zurückgepfiffen worden.

Weiterhin unterstützten 2012 einige politisch unabhängige Männer die Stiftung mit vielen freiwillig und unentgeltlich erbrachten Arbeitsstunden für Dacharbeiten und Arbeiten zum Kanalanschluss.

Bereits im ersten Halbjahr 2013 konnte der Kreis der freiwilligen Helfer erweitert werden.

Besonderen Dank schulde ich den folgenden Personen, die sich an den Vornamen oder den Anfangsbuchstaben ihrer Namen erkennen:

Dietmar und Alexander aus Sachsen
Jens mit Frau und Tochter aus Sachsen
Maik und David aus Sachsen
Rita und Karl-Helmut aus Berlin
Wolfgang G. aus Baden-Württemberg
Alwin F. aus Baden-Württemberg
Herbert H. aus Baden-Württemberg
Karin B. aus Bayern
 
Ich grüße und danke allen Helfern.

Karl-Heinz Hoffmann
Kurator der Fiduziarischen
Kulturstiftung Rittergut Sahlis


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2012

RITTERGUT SAHLIS
Aus dem Archiv: abgeordnetenwatch.de, anlässlich der Landtagswahl 2009
FRAGEN AN GEORG-LUDWIG VON BREITENBUCH

In einer Anfrage wollte man von dem CDU Abgeordneten Georg-Ludwig von Breitenbuch wissen, was er dafür tun wolle, dass zumindest die Außenanlagen seines ehemaligen Familienbesitzes, des Rittergutes Sahlis in einen gepflegten Zustand versetzt werden.
In seiner Antwort schreibt der edle Herr, er habe sich  nach der Wende um einen Rückkauf des Schlosses bemüht. Er habe aber den Zuschlag nicht bekommen, obwohl sein Kaufgebot höher gelegen habe, als das eines anderen. Weiter schreibt er: „Gerne wollte ich die Verantwortung für das Sahliser Schloss und den Park wieder übernehmen“ ... „Bezüglich einer Einflussnahme auf das Schloss und den Park sind mir die Hände gebunden.“
Soweit der edle Herr.
Ich sehe das anders.
Nach meinen Informationen lag von Seiten des Herrn von Breitenbuch damals kein höheres Kaufgebot als von anderen Bietern vor. Aber das nur nebenbei. Herr von Breitenbuch hatte sich in erster Linie um die subventionsfähigen und Ertrag versprechenden land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Ländereien bemüht. Das total mit Hausschwamm verseuchte Herren-haus und der nur Kosten verursachende Park waren damals für niemanden attraktiv.
In den zurückliegenden Jahren hat Herr von Breitenbuch als Pächter die Brennereigebäude des Rittergutes genutzt und damit sicher hervorragende Gewinne gemacht. In dieser Zeit hat er absolut nichts zur Erhaltung oder gar Sanierung der von ihm gepachteten und wirtschaftlich genutzten Gebäude getan. Aber das nur nebenbei. Es ist Schnee von gestern.
Wenn Herr von Breitenbuch gerne die Verantwortung für Schloss und Park übernehmen möchte, dann würde ich ihn daran nicht hindern.
Wenn er einen Gärtnertrupp in den Park schicken möchte, um Ordnung zu schaffen, dann werde ich das begrüßen. Dazu muss das Objekt nicht in seinem Eigentum stehen. Ich arbeite ja auch seit einigen Jahren gemeinnützig ohne Vergütung, für die Erhaltung des Rittergutes. Es würde Herrn von Breitenbuch gut anstehen, wenn er sich einmal gemeinnützig betätigt. Er könnte die Hecken auch selbst, mit eigener Hand zurechtschneiden. Ich habe das in den letzten beiden Jahren auch selbst gemacht.
Es gäbe weitere Möglichkeiten, die Sanierung des Rittergutes zu fördern. Er könnte eine großzügige, zweckgebundene Spende machen. Damit er sicher sein kann, dass davon kein Cent zum Ankauf von Sprengstoff verwendet wird, könnte er ja die zu engagierenden Handwerker selbst auszahlen. Seine Kollegin im Landtag, Frau Köditz, wird sicher gerne den Kapitalfluss und die Verwendungsnachweise kontrollieren.
Und schließlich kann er auch heute noch bekommen, was ihm damals nach der Wende angeblich zu Unrecht verwehrt wurde.
Ich biete ihm das Objekt zu einem fairen Preis zum Kauf an. Allerdings mit der Auflage, das Rittergut in einem angemessenen Zeitrahmen vollständig zu sanieren. Sanierungspläne und Kostenberechnungen stehen zur Verfügung. Mit fünf Millionen Euro müsste er wenigstens rechnen. Als erstes könnte er gleich mal die anstehenden Erschließungskosten von 139.000,- Euro für den Abwasserkanalanschluss bezahlen.
Große Sprüche kann jeder machen, aber wenn es ans Bezahlen geht, dann werden die Herrschaften sehr schnell kleinlaut.
Die Sanierungskosten für Denkmalschutzobjekte dieser Art kann niemand ohne Unterstützung mit öffentlichen Fördergeldern leisten. Wenn ich für das Rittergut Fördergelder in den Größenordnungen erhalten würde, wie sie Herr von Breitenbuch für sein Herrenhaus in Rüdigsdorf bekommen hat, dann würde es in Sahlis auch anders aussehen.
Der Ordnung halber sei noch erwähnt, dass die in den Medien verbreitete Behauptung, ich hätte eine Stiftung nur deshalb gegründet, um Fördermittel zu erhalten, falsch ist. Die Fördermittelsumme von schlappen 130 000 Euro war lange vor der Stiftungssgründung genehmigt.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Falsch ist auch die Behauptung, ich hätte einen Teil der Fördermittel für nicht förderfähige Bereiche verwendet. Förderfähig waren alle durchgeführten Maßnahmen, für welche die Fördermittel verwendet wurden. Das Problem bestand nur darin, dass diese Bereiche nicht im Zuwendungsbescheid ausdrücklich ausgewiesen waren.  

Zum allgemeinen Verständnis:
Das Rittergut Sahlis ist ein gemeinnütziges Stiftungsobjekt.
Die Gemeinnützigkeit ist in der Satzung festgelegt.
Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Kulturdenkmals Rittergut.
Es war von Anfang an klar, dass im Zusammenhang mit dem Rittergut kein persönliches Gewinnstreben verbunden sein kann. Ich selbst betreue das Stiftungsobjekt aus rein idealistischen Gründen seit einigen Jahren als Kurator, ohne dafür entlohnt zu werden. Ich habe einige Jahre lang großzügige Spenden aus meinen anderweitigen Geschäftsgewinnen zur Sanierung des Rittergutes in die Stiftung fließen lassen.  
Dafür habe ich weder Dank noch Ehrung erwartet, aber ich habe auch nicht erwartet, dass alles Nützliche, was ich für unser gemeinsames Kulturgut unternehme, in den Schmutz gezogen wird.
Die von der linken Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz eingeleitete und von der Staatsanwaltschaft Gera im Zusammenspiel mit der Presse fortgesetzte Diffamierungskampagne hat längst die erwünschten Früchte getragen. Sie hat mir die Teilnahme am normalen Wirtschaftsleben unmöglich gemacht.
Meine Sanierungsbau-Firma, die ich weit über das Rentenalter hinaus betreiben konnte, ist durch das massive Mobbing ruiniert und musste  aufgegeben werden.   
Die einzige Unterstützung, die ich in all den Jahren erfahren habe, war ein freiwilliger Arbeitseinsatz von einem halben Dutzend junger Männer, die sich zum rechten Lager bekennen. Die Jungs haben nicht nach Geld gefragt. Über Politik ist nicht gesprochen worden. Was war daran schlecht? Der Stiftung Rittergut kann jeder helfen, egal ob Rechte, Türken oder Linke. Und wenn sich erneut Rechte bereiterklären, gemeinnützig mitzuhelfen, dann werde ich das im Interesse des Kulturdenkmals dankbar annehmen.

Karl Heinz Hoffmann
Rittergut-Schloss Sahlis
04.02.2012


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Bürgerinitiative der Geschädigten des AZV
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Bürgerinitiative der Geschädigten des AZV
Sitz: Rittergut Kohren Sahlis. Narsdorferstr.
Kontaktadresse: E-Mail fks.sahlis.@gmx.de

Fragwürdige Methoden des Abwasser Zweck Verbandes Wyhratal gaben Veranlassung, eine Bürgerinitiative ins Leben zu rufen, die dem Schutz vor behördlicher Willkür dienen soll.

Wir haben gute Gründe davon auszugehen, dass die den Bürgern von Kohren-Sahlis aufgezwungenen Abwasseranschlusskosten unverhältnismäßig hoch berechnet wurden und daher rechtsbedenklich zustande gekommen sind. Und wir wissen auch, dass sich der AZV damit keine Freunde in der Gemeinde gemacht hat.
Anders als im normalen Geschäftsleben, ist in Bezug auf behördliches Handeln, sofern es als krasses Unrecht erkannt wird, auch nach längerem Zeitablauf und nach bereits erlangter Rechtkraft eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Einsetzung in den vorherigen Stand, zwar schwierig aber doch möglich.

AZV Geschädigte, aber auch sonstige gerecht denkende Bürger die sich an dem grundsätzlichen Kampf gegen jede Art behördlicher Willkür beteiligen wollen, können Kontakt mit uns aufnehmen. Nach Abschluss unserer Ermittlungen kann auch darüber entschieden werden, ob eine Sammelklage gegen die Satzung des AZV in Frage kommt.
Hinweise, die Ermittlungsansätze zur Aufdeckung rechtsbedenklicher Absprachen und unsittlicher Verhaltensweisen im Abwasser Zweck Verband Wyhratal bieten, werden auf Wunsch absolut vertraulich behandelt.  

Der Abwasserzweckverband soll der Solidargemeinschaft dienen und nicht eine Pfründe für die Betreiber sein.

Unsere konkreten Ziele sind:
Überprüfung des gesamten behördlichen Handelns des AZV.
Überprüfung der Satzung des AZV hinsichtlich etwaiger Rechtsmängel.
Überprüfung der angewendeten Berechnungsschlüssel und Anschlusskostenberechnungen.der tatsächlichen für den AZV angefallenen Anschlusskosten.unbilliger Härte hinsichtlich der Beitreibungsmaßnahmen.
Überprüfung der Ausschreibungen und Vergabemodalitäten.zur Aufdeckung etwaiger Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Leistungsvergabe.
Überprüfung der Trinkwasserqualitätund Offenlegung der Verfilzung mit politischen Interessen im AZV.

Umwandlung der Bürgerinitiative in einen gemeinnützigen Verein und die Einrichtung eines Spendenkontos zur Finanzierung juristischer Schritte ist möglich.

Ansprechpartner der Bürgerinitiative:

Karl-Heinz Hoffmann

Persönlich bin ich auch an vertraulichen Mitteilungen über das politische Verhalten und Wirken der aktuell im Behördenapparat der Gemeinde und im AZV tonangebenden  Personen zu DDR Zeiten interessiert. Bei dem Kampf gegen Behördenwillkür ist es wichtig, auch die persönlichen Beweggründe der Akteure zu kennen.  


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