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Wikipedia

WIKIPEDIA

„Wikipedia“ kann nicht durchweg als wertfrei gehaltene Informationsquelle betrachtet werden. Wikipedia  ist leider auch ein Forum für Quatschköpfe. So manche menschliche Null, die es auf Grund der eigenen Bedeutungslosigkeit nötig hat, sich an anderen, denen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, durch die Kolportage unverifizierter Falschmeldungen zu profilieren, kann Wikipedia für seine obskuren Ambitionen nutzen.
So gesehen ist Wikipedia tatsächlich eine freie Enzyklopädie. Frei, weil dort jeder schlechtinformierte Wichtigmacher seine wirklichkeitsfremden Plattitüden ungestraft veröffentlichen kann.
Der nicht betroffene Leser ist natürlich nicht in der Lage, in jedem Fall Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden.
Das kann in der Regel nur der Betroffene.
Und der hat mitunter Schwierigkeiten, den geballten Unsinn zu widerlegen. Wenn Jahrzehnte zurückliegende, falsch dargestellte Sachverhalte richtiggestellt werden sollen, so sind zumeist die beweisfähigen Dokumente zur Sache nicht mehr greifbar.   
Ich persönlich bin in beachtlichem Umfang von höchst unangenehmen, im Wikipedia-Forum veröffentlichten wahrheitswidrigen Angriffen betroffen. Die Flut der Schmähungen hat inzwischen einen Grad erreicht der mich zum Handeln zwingt. Ich bin entschlossen den künstlich aufgetürmten Unrat wegzuräumen. Und glücklicherweise bin ich im Besitz beweisfähiger Dokumente.
Da ich beabsichtige, systematisch vorzugehen, will ich nicht mit den schwerwiegenden Verleumdungen beginnen, sondern eins nach dem Anderen, der Reihe nach, so wie die Schmähschriften im Wikipedia dargestellt sind.
Da ist als erstes die unter der Überschrift „Entwicklung bis 1989“ aufgestellte Behauptung, die Polizei hätte 1956 zum ersten Mal bei mir Waffen beschlagnahmt.
Da hat man wohl etwas durcheinander gebracht.
Was als „Beschlagnahme“ im Jahre 1956 bezeichnet wird, war in Wirklichkeit keine Beschlagnahme, sondern die am 2. Juli 1963 nach freiwilliger Übergabe erfolgte polizeiliche Sicherstellung - im Sinne einer vorübergehenden Verwahrung - einer Pistole 08, Kal. 9 mm  zum Zweck der Überprüfung. Von dieser routinemäßigen, ballistischen Überprüfung waren damals ausnahmslos sämtliche registrierten Waffenscheininhaber im Großraum Nürnberg -  Fürth betroffen. Ich war vorrübergehend auf Grund von Zufälligkeiten in Verdacht geraten, der sich nach kurzer Zeit in Luft auflöste.                            
Beweis
Anlage 1: Empfangsbestätigung mit der ÜL Nr. 720/63 und Aktenzeichen 1c Js 15/63,

und Anlage 2: Verwahrungsbescheinigung vom 2.Juli 1963, ausgestellt von der Kriminalpolizei Nürnberg K2, noch ohne Aktenzeichen.


Das dazu relevante Ermittlungsverfahren wurde unter dem  AZ: 1c Js 15/63 geführt und am 18.10.1963 von der Staatsanwaltschaft Nürnberg eingestellt. (Jahre später hat sich auf Grund der Täterermittlung zweifelsfrei herausgestellt, dass ich nicht das Geringste mit der Sache zu tun gehabt hatte.)
Beweis
Anlage 3: Einstellungsverfügung zu AZ: 1c Js 15/63

Nachdem die Überprüfung zweifelsfrei ergeben hatte, dass es sich nicht um die gesuchte Tatwaffe handelte, wurde gemäß behördlicher Anordnung zur Aushändigung vom  21.10.1963 die sichergestellte Pistole 08 wieder an mich zurückgegeben.
Beweis
Anlage 4: Anordnung zur Aushändigung vom 21.10.1963, Ül.Nr. 720/63, AZ: 1c Js 15/63,

und
Anlage 5: Mitteilung der Anwaltskanzlei Dr. Schmitz zur Verfahrenseinstellung und Übergabe der Waffe.



Welchen Wert hat nun nach dieser beweisunterlegten Richtigstellung die hier relevante Wikipedia- Nachricht noch?

Unmittelbar anschließend verformt der gleiche Verfasser phantasievoll ein eher unbedeutendes Ereignis zur großen Story. Er Behauptet ich sei 1963 erstmalig in der rechtsextremen Szene aufgefallen, nachdem ich in der Türkei wegen Waffenhandel verhaftet worden sei.   
An dieser Behauptung haftet noch nicht einmal ein Hauch von Wahrheit.
1963 hatte ich absolut keinen Kontakt zur irgendeiner politischen Szene, weder zur rechten noch zur linken.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mein damaliges Türkeiabenteuer geeignet gewesen sein könnte, in der „rechten Szene“ was auch immer damit gemeint sein mag, Aufmerksamkeit zu erregen.
Wenn an der Behauptung, ich sei wegen Waffenschmuggel in der Türkei verhaftet worden, nichts dran ist, dann fragt man sich, wie eine solche Nachricht entstanden sein kann? Irgendetwas muss doch den Anlass gegeben haben?
Der Anlass war eine Zeitungsente. In der Nürnberger Boulevardpresse erschien ein groß aufgemachter Artikel mit der Überschrift: „Zwei Nürnberger in Ankara wegen Waffenschmuggel verhaftet.“
Wenn das so ist, kann man dann einen Vorwurf erheben, wenn sich ein Autor auf diese Quelle beruft?
Ja man kann, und zwar deswegen, weil der Bericht tatsachenwidrig ist, wenn die der ausgewerteten Pressequelle nachgefolgten richtigstellenden Pressemitteilungen ignoriert werden.
Welche Art zeitgeschichtlicher Dokumentation ist das, wenn die erkennbare Wahrheit unter den Teppich gekehrt wird, um den mit der Presseente erzeugten willkommenen negativen Eindruck erhalten zu können? Wer die Zeitungsarchive durchforstet, um inkriminierendes Material zu finden, der sollte, wenn er ernst genommen werden will, auch eine gewisse Sorgfaltspflicht walten lassen.
Wenn es ihm um die zeitgeschichtliche Wahrheit geht, dann muss er auch entlastendes Material berücksichtigen.
Bereits eine Gegendarstellung sollte von Bedeutung sein, aber, so könnte man einwenden, sie braucht nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.
Schreibt aber die für eine Falschmeldung verantwortliche Presse von sich aus einen richtigstellenden Artikel, so erhält die Korrektur der Falschmeldung ein besonderes Gewicht.
So erschienen in der Nürnberger Presse mehrere auf Grund des schlechten Gewissens unübersehbar groß aufgemachte, richtigstellende Artikel zum Thema, zwei Nürnberger wegen Waffenschmuggel in Ankara verhaftet, mit der Überschrift: „Es war kein Waffenschmuggel“
Beweis
Anlage 6: Zeitungsauschnitt ...... Nbg   


Anlage7 Zeitungsausschnitt ......Nbg ....



Der tatsächliche Sachverhalt ist aus diesen Berichten ersichtlich.
Von Waffenhandel konnte überhaupt nicht die Rede sein. Wir waren zu zweit und hatten lediglich zwei Jagdgewehre zum Eigengebrauch und zwei Pistolen zum Selbstschutz mitgeführt.
Die Waffen konnte ich später an der türkischen Grenze wieder in Empfang nehmen.
Beweis
Anlage 8: Schriftverkehr mit der deutschen Botschaft in Ankara




Welchen Wert kann man der Nachricht von Verhaftung und Waffenhandel nach dieser beweisfähig gemachten Richtigstellung noch beimessen?

Weiter wird unter der gleichen Überschrift behauptet: „1968 trat er (Hoffmann) im Fasching in einem Nürnberger Café zusammen mit einigen Männern und Frauen in BDM Kleidung zu einer Tonband-Geräuschkulisse aus Granatengeheul und MG-Salven auf.“
Richtig ist, dass ich, zwar nicht wie behauptet in einem Nürnberger Café, sondern in meinen Atelierräumen im Jahre 1968 während der Faschingszeit ein Atelierfest mit ca. 400 geladenen Gästen veranstaltet habe. Richtig ist auch, dass bei dieser Gelegenheit Uniformen getragen wurden, denn das Veranstaltungsmotto hieß: „Wir wollen unseren alten Kaiser Wilhelm wieder haben!“ Da waren kaiserliche Pickelhauben neben Wehrmachtsuniformen zu sehen. Einen politischen Hintergrund hatte die Veranstaltung nicht. Ich war seinerzeit sehr erstaunt, welche Wellen das Atelierfest verursacht hat. Der Anlass war damals nichts weiter als harmloses Vergnügen. Noch dazu handelte es sich um eine geschlossene Gesellschaft, ohne dass auch nur die geringste Wirkung nach außen beabsichtigt gewesen wäre.
Dem Faschingsball eine politische Absicht zu unterstellen, ist lächerlich. In jüngster Zeit machten im Osten Deutschland Veranstalter von sogenannten „Ostalgie-Bällen“ von sich reden, die sich offenbar großer Beliebtheit erfreuen.  Die Teilnehmer erscheinen in Uniformen und Amtstrachten der ehemaligen DDR. Vom FDJ-Hemd über Vopo- und NVA-Uniformen bis zum Stasi-Outfit. Unbestritten ein harmloses lediglich nostalgisch motiviertes Vergnügen. Nichts anderes war damals im Jahre 1968, lange bevor sich in mir ein politisches Interesse regte, unser nostalgisch gefärbtes Uniformfest als geschlossene Gesellschaft.   
Ganz nebenbei - ich trug damals die Uniform eines Offiziers der deutschen Luftwaffe, nicht wie behauptet wird eine SS-Uniform.
Beweis
Anlage 10: Zeitgenössisches Foto (Meine Wenigkeit  in Uniform zum Atelierfest)   


So beweisfähig erklärt und in seiner Bedeutung relativiert, bleibt nicht mehr viel von dem Bemühen das unter einem uniform-bedingten Motto gefeierte Atelierfest zur rechtsextremen Politveranstaltung hochzustilisieren.  

Der Autor des Vorangegangenen, schreibt weiter: „1973 gründete Hoffmann die nach ihm benannte Wehrsportgruppe. Diese wurde 1980 als verfassungsfeindliche Organisation verboten.
Diese Anmerkung ist ausnahmsweise richtig. Ob das Verbot wirklich gerechtfertigt war, steht auf einem anderen Blatt und soll hier nicht in allen Einzelheiten erörtert werden. Nur so viel sei gesagt: Das Verbot erging nicht wegen etwaiger strafbarer Handlungen. Es stützte sich auf die unzutreffende Unterstellung, in der WSG würden verfassungsfeindliche Bestrebungen gefördert. Das 1972 verfasste Manifest zur Verwirklichung der rational pragmatischen Sozialhierarchie wurde der WSG widerrechtlich als Organisationsprogramm unterstellt. Widerrechtlich deshalb weil kein einziges WSG-Mitglied Kenntnis von den Programmpunkten des Manifestes hatte. Das wäre ja die mindeste Voraussetzung gewesen.  
Der Autor schreibt weiter im Wikipedia-Forum: „Enge Kontakte bestanden zwischen Hoffmann und dem DVU-Chef und Verleger der Deutschen Nationalzeitung Gerhard Frey. Diese Beziehungen zeigten sich auch darin, dass Frey 1976 aus nationaler Solidarität, Hoffmanns Gerichtskosten in Höhe von 8.000 DM übernahm.
Kontakte bestanden zu Frey. Was will das schon heißen? Besonders eng waren sie nicht. Eher informatorisch. Muss ich mit Dr. Frey in allen Dingen einer Meinung sein, nur weil wir uns kannten und gelegentlich austauschten? Ja er hat für mich Gerichtskosten bezahlt und zwar ohne dass ich darum bitten musste. Und natürlich war ich ihm dafür dankbar. Aber daraus zwingend politische Gesinnungsgleichheit abzuleiten, ist unsachlich. Ich habe Dr. Frey respektiert, so wie ich jeden respektiere der seine Meinung offen vertritt, aber ich war kein gleichgesinnter Kampfgefährte.   

Weiter bietet der Autor im Wikipedia-Forum einen Bericht bezüglich des 1980 in Erlangen an dem Vorsitzenden der jüdischen Kultusgemeinde und seiner Ehefrau begangenen Doppelmordes an, der geeignet ist, den Verdacht an meiner eventuellen Tatbeteiligung weiterhin zu nähren, obwohl das dazu relevante Gerichtsverfahren mit einem Freispruch in der Mordsache geendet hatte.
Es mag ja sein, dass der ermordete Schlomo Levin, wie angeführt wird, mehrfach in der Öffentlichkeit vor mir gewarnt hat. Das haben viele getan. Was bedeutet das schon? Mir jedenfalls gar nichts.
Der mutmaßliche Schütze wird ungeachtet der bekannten Tatsache, dass die WSG zum Zeitpunkt des Geschehens gar nicht mehr existierte, als Mitglied der Wehrsportgruppe bezeichnet. Er wird natürlich als engster Gefolgsmann bezeichnet. Das kann man so sehen, aber ob es wirklich so war, kann ich nach alldem, was ich heute über so manchen, den ich damals für den besten Kameraden hielt, erfahren musste, nicht mehr mit Sicherheit sagen.
Für die Tat gab es Erklärungen, aber darüber hinaus sind auch noch weitere Gründe denkbar, die damals zum Zeitpunkt des Prozessgeschehens für mich noch nicht denkbar waren.
Wie ich später erfuhr, standen mindestens vier Männer der WSG-Ausland in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Geheimdiensten. Wo der mutmaßliche Todesschütze von Erlangen tatsächlich stand, wird niemals ermittelt werden. Er soll sich im Ausland selbst getötet haben. Da ich nicht dabei war, kann ich nichts Beweisfähiges dazu sagen.
Die Behauptung, die Tatwaffe, eine Beretta-Maschinenpistole habe mir gehört, ist schlicht falsch und steht im Gegensatz zu den Ermittlungsergebnissen des Nürnberger Schwurgerichtes.        
Richtig ist, dass am Tatort eine Brille gefunden worden war, die meiner Frau zugeordnet wurde. Die Frage ist nur, wie die Brille dorthin kam? Warum lag sie, wie eine Visitenkarte am Tatort?
Aus zuverlässiger Quelle erhielt ich vor einiger Zeit die schockierende Nachricht, ein italienischer Staatsanwalt habe ausgesagt, der italienische Geheimdienst wäre bemüht gewesen, Gegenstände aus meinem persönlichen Besitz zu erlangen.
Nun darf man raten, was ein Geheimdienst damit anfangen will? Man verstehe mich nicht falsch. Ich will nicht die Italiener für den Doppelmord in Erlangen verantwortlich machen. Deren Ambitionen bezogen sich wohl eher auf einem Bombenanschlag in Bologna, für den man mich eine Zeit lang mitverantwortlich machen wollte. Glücklicherweise ist dieses widerwärtige Verbrechen inzwischen aufgeklärt und die Absurdität des Versuches, mich mit einzubinden, erwiesen. Ich will keine neuen Verdachtstheorien aufstellen, mir genügt der Freispruch in der Mordsache. Zufrieden bin ich aber erst, wenn dieser Freispruch auch allen anderen genügt und die auf meine Person abzielenden Verdächtigungen aufhören. In diesem Zusammenhang muss auch bedacht werden, dass der Mordprozess vor seiner Eröffnung bereits vom zuständigen Schwurgericht eingestellt worden war weil die Ermittlungen keine tragfähige Beweislage ergeben hatten.
Damit hätte die Sache bereits ihr Ende finden müssen. Hat sie aber nicht. Was folgte, ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der deutschen Rechtspflege. Der Prozess wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft ohne hinreichenden Tatverdacht erzwungen. Eine andere Kammer, der nicht gestattet war, das Verfahren während des Prozesses einzustellen, wurde eingesetzt. Der nicht gegebene aber prozessnotwendige, hinreichende Tatverdacht wurde ersetzt durch den Satz: „Zwar reichen die Beweise nicht aus, es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Verfahrens ein anderes Bild ergibt.“ Daran hat man in einem zwei Jahre andauernden Prozess erfolglos gearbeitet. Am Ende musste widerwillig der Freispruch in der Mordsache verkündet werden.
Wenn behauptet wird, der Attentäter von Erlangen habe mit mir zusammen eine Organisation im Ausland gegründet, so ist das nicht richtig. Ich habe gar nichts mit ihm zusammen „gegründet“.

Weiter führt der Autor im Wikipedia-Forum aus: „Bei späteren Prozessen berichteten Mitglieder der Wehrsportgruppe von hartem Drill, grausamen Folterungen und den Plänen, einen Staatsanwalt ermorden zu lassen. Hoffmann soll nach Aussagen des italienischen Neonazis Elio Ciolini auch an dem Bombenattentat in Bologna (ebenfalls 1980) beteiligt gewesen sein.“ Da haben wir sie wieder, die alte mit nichts begründbare Kamelle.
Dazu sage ich: Harter Drill wird nicht bestritten. Das kann so stehen bleiben. Wir befanden uns in einem Kriegsgebiet. Harte Ausbildung und ständige Übung war überlebensnotwendig.
Den Vorwurf der grausamen Folterungen muss ich allerdings relativieren.
Zunächst erhebt sich die Frage, wer wen grausam behandelt hat?
Während des dazu relevanten Prozesses erntete ich Hohngelächter, weil ich der Wahrheit entsprechend erklärte, von bestimmten Foltermethoden nichts gewusst zu haben. Es gab Vorkommnisse, die sich hinter meinem Rücken ohne mein Wissen abgespielt haben.
Meine Bekundungen wurden als unglaubwürdige Schutzbehauptungen abgetan.
Nun erschien erst in jüngster Zeit unter dem Titel „Der Rebell“ ein Filmbericht über Odfried Hepp. Ich staunte nicht schlecht, als ich den ehemaligen Libanonteilnehmer und Hepp-Vertrauten Dupper ins Bild steigen sah und erlebte, wie er eine Foltermethode beschrieb, bei der einem Mann der Arm ausgekugelt worden war und dazu bekundete, man habe seinerzeit Angst gehabt, und eine Bestrafung befürchtet, wenn ich davon Kenntnis erhalten würde. Diese Bekundung ist interessant, weil sie mich entlastet, aber sie kommt zu spät. Diese Aussage hätte ich während des Prozessgeschehens dringend gebraucht.    
Aber noch viel interessanter ist der Umstand, dass Dupper der treu ergebene Gefolgsmann des Libanonteilnehmers Odfried Hepp war. Jenes Mannes, der sich in dem erwähnten Streifen „Der Rebell“ als Geheimdienstagent geoutet hat. Da erhebt sich zwangsläufig die Frage, ob Hepp mit Dupper und anderen aus eigenem Antrieb oder auf Anweisung eines Dienstes gehandelt hat, als sie hinter meinem Rücken einen Kameraden, den sie übrigens selbst mitgebracht hatten, gefoltert haben? Wir wissen es nicht und Hepp wird es uns wohl kaum erzählen.
Und was hat es mit diesem Elio Ciolini auf sich? Ich kenne ihn überhaupt nicht.
Ist er nur einer der zahlreichen Schwätzer oder führte er hintergründige Anweisungen aus, als er meine Person im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag in Bologna ins Spiel brachte? Wir werden es wohl nie klären können. Ich war jedenfalls weder zur tatrelevanten Zeit noch davor oder danach in Italien. Und von behördlicher Seite ist mir auch diesbezüglich nie ein Vorwurf gemacht worden. Aber zur Stimmungsmache gegen mich kann die absurde Verdächtigung allemal herhalten.
Weiter wird im Wikipedia-Forum berichtet, welcher Straftaten man mich 1984 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beschuldigt hatte und welches Strafmaß festgesetzt worden war.
Die Liste beginnt mit dem Vorwurf der Geldfälschung. Das hört sich hochkriminell an. Die Beurteilung relativiert sich jedoch, wenn man die Ermittlungsergebnisse des Gerichtes zu Sache und den Wortlaut des Urteiles zu Kenntnis nimmt.
Wer Geld druckt, will sich in der Regel unrechtmäßig bereichern. Deshalb gilt Geld fälschen als unmoralisch und ist mit einem hohen Strafmaß bewehrt.
Nun hat aber das Gericht nach anfänglichem, ungläubigem Staunen letztendlich die Feststellung treffen müssen, dass ich erstens die gesamte Druckauflage, nachdem sie einen nicht illegalen, vorrübergehenden Zweck erfüllt hatte, vernichtet hatte und zweitens, dass ich zu keiner Zeit die Absicht hatte, das Falschgeld in den Verkehr zu bringen um mich damit auf bequeme Weise zu bereichern.
Es wurde gerichtlich klargestellt, dass ich mich mit dem Drucken amerikanischer Dollarnoten nicht bereichern wollte.
Es sind mehrere Beispiele der Geldfälschung aus der Geschichte bekannt, die ohne Bereicherungsabsicht für die Hersteller oder Initiatoren erfolgten.
Napoleon hat vor seinem Feldzug nach Russland drei Millionen russischer Rubel fälschen und an seine Truppe ausgeben lassen, damit Proviant für die Mannschaften und Futter für die Pferde gekauft werden konnte und nicht mit Gewalt, ohne Entgelt furagiert zu werden brauchte.
Die letzte Reichsregierung hat englische Pfundnoten fälschen lassen, um die britische Währung zu beschädigen.
Wer Krieg führt, will, darf und muss seinem Kriegsgegner Schaden zu fügen. Ob man die gegnerischen Industrieanlagen zerbombt oder ob man seine Finanzen ruiniert macht keinen Unterschied.
Es sind auf dieser Ebene viele Möglichkeiten denkbar, die das Drucken von Geldnoten der Nation, die man als Feind betrachtet zumindest moralisch rechtfertigen.
Zu alledem kommt der durch die nachweisliche Vernichtung der Druckserie verwirklichte Rücktritt von der Tat hinzu. So gesehen, hätte ich auf Grund der Ermittlungsergebnisse frei gesprochen werden müssen, weil der Rücktritt von der Tat die Straffreiheit zur Folge haben soll.  
Und da gibt es noch eine vergleichsweise harmlose aber doch ärgerliche Bemerkung.
Angeblich soll ich mir „in Anlehnung an Ernst Röhm“ die Anrede „Chef“ ausbedungen haben.
Richtig ist wohl, dass man mich in der WSG-Zeit mit Chef anredete.
Aber warum soll das etwas mit Ernst Röhm zu tun haben? Ganz nebenbei, Röhm nannte sich nicht einfach nur Chef sonder Stabschef. Aber das ist Haarspalterei. Es stört mich aber, wenn man mich in die Nähe des als männerfreundlich bekannten Röhm bringen möchte - und Nationalsozialist war ich auch nie.
Ich ließ mich Chef nennen, weil ich durch das Berufsleben bereits an diese Anrede gewöhnt war, weil sie wertfrei unpolitisch ist und weil ich mir absichtlich in der WSG keinen bestimmten militärischen Dienstgrad zuordnen wollte.
Als Chef einer Organisation anderen einen Dienstgrad zu geben, ist in Ordnung, denn wer hätte es sonst tun können. Aber sich selbst zu befördern, fordert zwangsläufig die gehässige Beifügung „selbsternannter“ heraus.
So will alles sorgfältig bedacht sein, will man sich nicht der Häme seiner Gegner ausliefern.
Aber wie man sieht, finden missgünstige Skribenten immer wieder eine Möglichkeit zur Diffamierung. Es sind oft unbedeutende Kleinigkeiten, aber am Ende macht Kleinvieh eben auch Mist.
Unter der Überschrift: Entwicklung nach 1989 wird im Wikipedia-Forum über meine angeblichen Aktivitäten in Kahla und Nürnberg berichtet. Natürlich insgesamt schlecht recherchiert. Wenn es heißt: „Größere Teile der Kahlaer Innenstadt kamen in den Besitz des Paares ...“, so ist das unzutreffend. Ich hatte mich nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis entschlossen, auf persönlichen, materiellen Besitz zu verzichten. Eigentum macht unfrei. Nur wer sich nicht an Eigentumswerte bindet, ist wirklich frei. Am enteignet gewesenen und zurückerhaltenen Elternhaus habe ich meinen Besitzanspruch sofort aufgegeben. Zwar wurden durch meine Initiative zahlreiche, vom Abbruch bedrohte Baudenkmäler erhalten und saniert, aber man wird im Grundbuch zu  Kahla keine einzige Eintragung finden, die meinen Namen nennt. Die denkmalgerechte Sanierung größerer Teile der Innenstadt war mir ein emotional begründetes Anliegen. Mit Geschäftemacherei hatten meine Aktivitäten nichts zu tun.

„Die Kontakte zur Neonaziszene rissen nicht ab“, heißt es im Wikipedia-Forum weiter.
Eine von mir betriebene Gaststätte soll sich zum lokalen Treffpunkt rechter Elemente entwickelt haben. Welch ein grotesker Unsinn! Nichts daran entspricht der Wahrheit.
Die angebliche Kontaktaufnahme zu „ehemaligen Mitstreitern“ ist ebenso frei erfunden.
Von dem erwähnten Anton Pfahler habe ich seit 1980 bis zu heutigen Tage nie wieder etwas gehört. Ich frage mich, wer solche Geschichten produziert.
Dann wird ein „…weiterer Versuch in Ostdeutschland Fuß zu fassen“ geschildert.
Es wird behauptet, ich hätte das Rittergut in Kohren-Sahlis gekauft, anschließend eine Stiftung daraus gemacht um Fördermittel zu erhalten.
Zur Richtigstellung erkläre ich: Das Rittergut Sahlis besteht in der Rechtsform einer gemeinnützigen,  fiduziarischen Kulturstiftung. Es handelt sich nicht um mein frei verfügbares Eigentum.
Ich bin zwar als Kurator der alleinige Entscheidungsträger, aber ich ziehe keinen Nutzen aus dem Objekt. Meine Tätigkeit dort erfülle ich nur ehrenamtlich, ohne Entgelt zu beanspruchen.
Die im Wikipedia-Forum wiedergegebene Bemerkung, mit der Stiftung sei der Zweck verfolgt worden, Fördergelder zu erhalten, ist nicht nur infam, sie ist auch töricht. Töricht deshalb, weil die bekannte Tatsache der in der Satzung festgelegten und vom Finanzamt bestätigten Gemeinnützigkeit, selbst für den Fall, dass Fördermittel fließen, immer bedeutet, dass sämtliche Finanzmittel, sowohl Spenden als auch Fördermittel, im Objekt, dem Kulturdenkmal investiert werden müssen. Nicht ich konnte daher Fördermittel erhalten, sondern immer nur das Kulturdenkmal. Das dauernde Bemühen, mir nichts anderes als schnödes Gewinnstreben anzudichten, ist beleidigend und geht an der Wirklichkeit völlig vorbei.
Ich tue völlig uneigennützig mein Bestes, um das vom Verfall bedrohte Kulturdenkmal zu erhalten. Ich tue das nicht für mich oder meine Nachkommen, denn ich habe keine. Ich tue das aber auch nicht für die „Bevölkerung“, denn die versteht mein Anliegen mehrheitlich nicht. Ich möchte etwas für die Nation leisten, denn die Nation ist so wie das Volk leider nicht ist. Die Nation ist ein schwer fassbares Abstraktum, aber als solches etwas Wertvolles. Das deutsche Kulturgut, in dem sich die Nation dokumentiert, zu erhalten, betrachte ich als sinnvoll, gerade weil es allgemein vernachlässigt wird.
Das Volk von irgendetwas Sinnvollem zu überzeugen, erscheint mir als Zeitvergeudung. Es liegt in der Natur der Menschen, gehässig und gierig zu sein. Altruistische Beweggründe werden selten verstanden. Mich erfüllen sie, auch wenn ich mich oft dabei krumm legen muss.
Soviel für den Augenblick. Fortsetzung folgt.

Karl-Heinz Hoffmann   
Nürnberg 7.2.2011

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WIKIPEDIA QUASSELBUDE

Fortsetzung der Richtigstellungen:
Unter der Überschrift „Entwicklung nach 1989“ wird behauptet, ich (Hoffmann) hätte sowohl in Nürnberg als auch in München zwei Antiquitätenläden betrieben. Es ist zwar nichts von Wichtigkeit, aber der Ordnung halber möchte ich anmerken, dass diese Information jeder Grundlage entbehrt.
Ich möchte wissen, wo, in welcher Straße diese Läden gewesen sein sollen?
Richtig ist hingegen, dass die Firma Kunsthandel Hoffmann als Gewerbebetrieb ohne Ladengeschäft  mit der Ermreuther Schlossadresse bis zur Gewerbeabmeldung im Jahre 2003 existierte. Die Firma hat ohne Verlust abgeschlossen.
Die Behauptung ich oder meine Frau (so genau ist der Wikipediatext nicht) hätten in Nürnberg Immobilieneigentum erworben, ist falsch.
Es wird weiterhin behauptet, ich hätte Kontakt zu ehemaligen Mitstreitern, wie dem mittlerweile für die NPD in Sachsen tätigen Ex-WSG Unterführer Bernd Grett oder dem Ex-WSG Offizier Anton Pfahler aufgenommen.
Auch diese Behauptungen sind nicht wichtig, nur einfach falsch. Ich mache mir nur die Mühe darauf einzugehen, um zu zeigen, wie durchweg mangelhaft recherchiert die Wikipediainformationen sind.
Die WSG verfügte seinerzeit über 15 Offiziere und etwa 40 Unterführer. Pfahler war einer der Offiziere. Grett war nicht wie behauptet Unterführer sondern der ranghöchste Offizier. Dass Grett in die NPD in Sachsen eingetreten sei soll, kann ich nicht glauben. Nach meinen Informationen war er in der damaligen PDS engagiert. Jedenfalls stammt diese Information aus seinem Munde. Anton Pfahler habe ich nie wieder gesehen. Ich würde mich aber freuen, wenn ich ihn treffen würde. Nationale Einstellung hin oder her, Pfahler habe ich als aufrechten, ehrlichen, hilfsbereiten Menschen kennengelernt. Dass er Waffensammler war, steht dem nicht entgegen. Jedenfalls hat er meines Wissens nie eine Waffe missbraucht und darauf muss es doch ankommen, wenn jemand mit Waffen zu tun hat. Wenn Pfahler wirklich unter anderem Granaten besessen haben soll, dann ist das solange harmlos, wie er keine Kanone dazu hat.     
Der Hinweis auf die schlechten Geschäfte in Kahla ist zutreffend, aber dazu muss auch gesagt werden, warum das so war. Das politisch motivierte Mobbing hatte Ausmaße angenommen, die nicht mehr verkraftbar waren. Es wurden aber nicht meine Geschäfte abgewickelt, denn ich besaß in Kahla kein Eigentum und keine Geschäfte. Es waren Geschäfte, für die ich mich aus nostalgischer Zuneigung zu Kahla, als Stätte meiner Kindheit und frühen Jugend engagiert hatte. Für die Stadt Kahla war es jedenfalls kein Schaden.   
Die Behauptung, ich hätte im westsächsischen Kohren-Sahlis mehrere Immobilien erworben, darunter ein Rittergut ist unzutreffend. Von Immobilien außer dem Rittergut weiß ich nichts. Das Gut besteht in der Rechtsform einer Fiduziarischen Stiftung und ist gemäß Satzung gemeinnützig. Ich bin der Kurator der Stiftung und arbeite in diesem Zusammenhang ausschließlich ehrenamtlich ohne Vergütung.
Das dauernde Bestreben, mir die übliche Raffgier anzudichten, ähnelt einer Märchenstunde.
Das Ganze lässt sich abkürzen. Nehmt alle zur Kenntnis, dass mir gar nichts gehört. Nichts außer dem was ich auf dem Leibe trage, und das ist bescheiden genug. Ich will über kein materielles Eigentum verfügen. Ich will unangreifbar sein. Das wäre ich nicht, wenn ich um meinen Besitz fürchten müsste. Nur besitzlos kann  ich frei sein.
Ich lehne alles ab, was mich unfrei machen könnte, materiellen Besitz ebenso wie die Nervengifte Alkohol und Nikotin, aber auch Organisationszugehörigkeit. Solchen Zwängen will ich mich für den Rest meines Lebens nie mehr ausliefern.     

Karl Heinz Hoffmann      
Ermreuth  17.2.2011

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Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14

Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

An die
Staatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96045 Bamberg

/ho


ERMITTLUNGSERSUCHEN  .  STRAFANZEIGE  .  STRAFANTRAG    


Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen die presserechtlich verantwortliche Person, bzw. den Betreiber des Forums der freien Enzyklopädie Wikipedia.    
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrsportgruppe_Hoffmann
 
wegen Verstoß gegen § 186 / § 187 StGB.
Gleichzeitig melde ich Schadensersatzforderungen an. Begründung hierfür wird nachgereicht.

Sachverhalt:
In dem oben bezeichneten Forum, auf Seite 1, 1. Absatz, Ausdruck datiert vom 02.11.2010 wird die Wehrsportgruppe Hoffman als 1980 verbotene „terroristische Vereinigung neonazistischer Prägung“ bezeichnet.
Diese Tatsachenbehauptungen  sind unwahr.
Weder gegen mich selbst, noch gegen die am 30. Januar 1980 vereinsrechtlich verbotene Wehrsportgruppe wurde unter Bezugnahme auf „terroristsche Vereinigung“ jemals seitens der Justiz eine Verurteilung ausgesprochen, ja noch nicht einmal Anklage erhoben.
Das am 30.Januar 1980 ministeriell verfügte Verbot der Wehrsportgruppe wurde respektiert. Von diesem Zeitpunkt an bestand die WSG nicht mehr. Strafrechtliche Konsequenzen hatten sich weder aus dem Verbot noch aus der zurückliegenden Vereinstätigkeit ergeben. Die Unterstellung, die WSG sei „nationalsozialistisch“ geprägt gewesen, ist ebenfalls unwahr. Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Betätigung im weitesten Sinne haben die Strafverfolgungsbehörden während der siebenjährigen WSG-Tätigkeit niemals erhoben. Im Gegenteil, es wurde nach vorangegangenen umfangreichen Ermittlungen gerichtlich festgestellt, dass nationalsozialistische Gesinnung nicht unterstellt werden kann. Die 1. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth stellte in einem am 14.März 1980 rechtskräftig gewordenen Urteil fest: „… nichts über den Angeklagten, der seit Jahren eine Figur der Zeitgeschichte ist, … das darauf hin deutet, er würde einem Neonazismus, gar antisemitischer Prägung anhängen.“
Beweis: Gerichtsurteil (AZ.: 1 Kls 93 Js 6260 / 77)
Durch die Ermittlungen des Gerichtes wurde der ganze Zeitraum von 1979 rückwirkend bis 1973 erfasst.
Da ich, sowohl in der ministeriellen Verbotsverfügung, als auch gerichtlich anerkannt, das alleinige Organ der Willensbildung in der WSG war und dies auch vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin, wo ich die Belange der WSG persönlich vertreten hatte, so gesehen und anerkannt wurde, und auch von den Berichterstattern der Medien und nicht zuletzt auch von der, die Nachrichten konsumierenden Bevölkerung so gesehen wird, ergibt sich daraus die Berechtigung die Strafverfolgung zu verlangen.
Die Strafanzeige erfolgt zu Recht. Da sich die hier relevanten vieltausendfach verbreiteten unwahren und entstellten Tatsachenbehauptungen gegen eine Person der Zeitgeschichte richten und auch die Öffentlichkeit in erheblichen Maße beunruhigen, ist das öffentliche Interesse auf jeden Fall zu bejahen.
Ich beantrage daher, die Verantwortlichen zu ermitteln und den  gebotenen Rechtsweg zu beschreiten. Über den Fortgang der Dinge bitte ich Sie, mich zu unterrichten.

Gezeichnet

Karl Heinz Hoffmann                                                          
                                                                                                                                                      Anlage: Ausdruck Seite 1 der Internetveröffentlichung




 
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